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EU-Länder kürzen Pensionen der EU-Kommissare deutlich

Archivmeldung vom 03.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Wandersmann/pixelio.de
Bild: Wandersmann/pixelio.de

Die EU-Länder kürzen die Pensionen künftiger EU-Kommissare. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf eine Verordnung, auf die sich die EU-Staaten mit Mehrheit verständigt haben.

Es sei "angebracht, die jährliche Ansparrate für die Versorgungsbezüge anzupassen", heißt es laut "Bild" diplomatisch verpackt in einer Verordnung. Sie bringt erhebliche Einschnitte für die Altersversorgung ehemaliger EU-Kommissare, EU-Richter, EU-Rats- und -Rechnungshofpräsidenten. Danach sinkt der Pensionsanspruch der Mitglieder der obersten EU-Führungsebenen von 4,275 auf 3,6 Prozent des Amtsgehaltes pro Amtsjahr. Nach fünf Jahren bekommt der Kommissionspräsident künftig 4.673 Euro Pension - rund 880 Euro weniger als bisher. Die Pension eines Kommissars nach einer Amtsperiode sinkt dadurch um über 700 Euro auf 3.809,34 Euro.

Das offizielle Pensionsalter für die EU-Führung ist künftig 66 (bisher 65) Jahre. Aber die Pension kann auch schon mit 60 in Anspruch genommen werden - dann gibt es aber nur 70 Prozent.

Das Übergangsgeld nach dem Ausscheiden aus dem Kommissars-Amt (bis zu 65 Prozent vom Grundgehalt) gibt es künftig je nach Amtsdauer nur noch mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre. Bisher wurde es uneingeschränkt drei Jahre gezahlt. Davon profitierten zahlreiche Kommissare, die kurz vor Ende einer Wahlperiode ernannt wurden. So kamen Mitte 2014 drei neue Kommissare ins Amt, weil ihre Vorgänger für das EU-Parlament kandidiert hatten. Obwohl sie nur wenigen Wochen im Kommissionsdienst waren, erhielten sie das Übergangsgeld für drei Jahre. Mögliche Zusatzeinkünfte werden bei ihnen zudem nur dann auf das Übergangsgeld angerechnet, wenn sie zusammen mit dem Übergangsgeld das frühere Kommissars-Salär überschreiten - also so gut wie nie.

Beendet wird laut "Bild" auch eine umstrittene Doppelverdienerei zu Lasten der EU-Steuerzahler: Denn künftig wird das Kommissars-Übergangsgeld komplett gestrichen, wenn ein EU-Kommissar zum EU-Abgeordneten gewählt wird und ins EU-Parlament wechselt. Bisher gilt auch in diesem Fall: Das Übergangsgeld wird zusätzlich zur Diät (derzeit 8.214 Euro) gezahlt.Die Einsparungen durch die Pensionsreform werden auf 5,4 Millionen Euro im Jahr geschätzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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