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EU-Parlament will weiter an Urheberrechts-Gesetz arbeiten

Archivmeldung vom 05.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäisches Parlament in Straßburg - Beinahe 1:1 Kopie des "Turmbau zu Babel" aus der Bibel.
Europäisches Parlament in Straßburg - Beinahe 1:1 Kopie des "Turmbau zu Babel" aus der Bibel.

Von J. Patrick Fischer - Eigene Quelle bzw. eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=6452848

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben das Verhandlungsmandat des Rechtsausschusses zu einer Urheberrechtsreform ausgebremst. Mit 318 zu 278 Stimmen haben die Parlamentarier im Plenum gegen einen Verhandlungsauftrag des Parlaments mit dem Europäischen Rat gestimmt, nachdem mehr als die notwendigen zehn Prozent der Parlamentarier sich für eine Abstimmung über die Position ausgesprochen hatten.

Außerdem gab es 31 Enthaltungen. Die Debatte über die Parlamentsposition hinsichtlich der umstrittenen Reform, die unter anderem Upload-Filter für soziale Netzwerke beinhaltet, wird im September fortgesetzt. Dann wird es die Möglichkeit zu Änderungen sowie eine erneute Abstimmung über den Verhandlungsauftrag geben. Der Berichterstatter der Gesetzesvorlage, Axel Voss (CDU), zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Parlaments. "Wir werden nun im September auf die Angelegenheit zurückkommen, um weitere Überlegungen anzustellen und zu versuchen, den Anliegen der Bürger Rechnung zu tragen und gleichzeitig unsere Urheberrechtsbestimmungen an die moderne digitale Umgebung anzupassen", so Voss.

Hoffnungsvoll zeigte sich der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. "Die EU-Parlamentarier haben mit dem Votum heute klar ihre Bedenken gegen verpflichtende Upload-Filter und gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgedrückt", so Müller. Dies müsse sich so auch im finalen Text wiederfinden. Das Verhandlungsmandat sah bislang unter anderem vor, dass Newsportale künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Textbausteine von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen, sowie den Zwang für Plattformen wie Youtube, Nutzerbeiträge bereits beim Hochladen auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen und entsprechende Inhalte zu sperren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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