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FDP für EU-Datenschutz-Verhandlungen mit Großbritannien

Archivmeldung vom 18.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Konstantin Kuhle (2019)
Konstantin Kuhle (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sieht die Sicherheitskooperation zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ohne ein spezielles Datenschutzabkommen gefährdet.

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-US-Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" werfe nun auch ein neues Licht auf die innen- und rechtspolitischen Themen der Verhandlungen über den EU-Austritt (Brexit) der Briten, sagte Kuhle dem "Handelsblatt".

Das Urteil dürfe durch den Brexit nicht unterlaufen werden. "Nun muss die Europäische Kommission dem Datenschutz eine neue Priorität in den Brexit-Verhandlungen einräumen." Die Kooperation zwischen EU und dem Vereinigtem Königreich in Sicherheitsfragen sei "für beide Seiten besonders wichtig", so der FDP-Politiker, etwa bei der Vollstreckung europäischer Haftbefehle oder beim Austausch von Informationen über die europäische Polizeibehörde Europol. "Der Schutz der Grundrechte darf bei der Sicherheitskooperation mit dem Vereinigten Königreich aber nicht unter den Tisch fallen", fügte der FDP-Politiker hinzu.

Zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung der EU-Bürger brauche es daher "echte Verfahrensgarantien und Rechtsschutzmöglichkeiten". Hintergrund ist, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) infolge des Brexits im Vereinigten Königreich nicht mehr direkt anwendbar ist. Großbritannien würde somit datenschutzrechtlich als Drittland eingestuft. Um als sicheres Drittland zu gelten und also auch den Datenaustausch weiter zu ermöglichen, könnte die EU-Kommission den Briten alternativ per sogenanntem "Angemessenheitsbeschluss" ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigen. Eine solche Vereinbarung gibt es aber bislang nicht.

Kuhle bezweifelt zudem, ob ein "Angemessenheitsbeschluss" nach dem EuGH-Urteil zum "Privacy Shield" überhaupt möglich ist. Der EuGH habe im Verhältnis zu den USA einen solchen "Angemessenheitsbeschluss" eben erst "für unwirksam erklärt, weil die Zusicherungen der USA nicht ausreichen", sagte der FDP-Politiker. "Wenn es einen ungehinderten Datenaustausch zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich im Rahmen der so genannten Five-Eyes-Nachrichtendienstkooperation gibt, aber in den USA das Datenschutzniveau nicht ausreichend ist, wird es mit einem Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich schwierig." Zur "Five Eyes"-Gruppe zählen die Geheimdienste der USA, Großbritanniens, Australiens, Neuseelands und Kanadas.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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