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Präsidentenwahl: Krim bezeichnet Drohungen aus Kiew primitiv

Archivmeldung vom 05.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wladimir Putin in Sewastopol, 9. Mai 2014
Wladimir Putin in Sewastopol, 9. Mai 2014

Foto: Kremlin.ru
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Leiter der Wahlkommission der Krim, Michail Malyschew, hat die Androhungen einer Strafverfolgung seitens der Kiewer Behörden wegen einer Beteiligung an der russischen Präsidentschaftswahl primitiv genannt. Dies meldet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf der deutschen Webseite: "Der Stellvertreter der sogenannten ukrainischen „Staatsanwaltschaft der Autonomen Republik Krim“, Alexander Udowitschenko, kündigte in einer Live-Sendung des TV-Senders „112“ an, dass allen, die sich an den Präsidentschaftswahlen auf der Krim beteiligen, eine strafrechtliche Verfolgung drohe.

„Dies wird keinesfalls die Arbeit beeinflussen, die zurzeit die Wahlkommission der Republik Krim erfüllt“, kommentiert Malyschew. „Wir machen uns keine Sorgen darüber. Wir sind Bürger der Russischen Föderation und wählen den Präsidenten unseres Landes, deshalb werden all diese Aufschreie und Quengeleien, die aus dem Nachbarstaat verlauten, auf keine Weise die Durchführung der Wahlen am 18. März 2018 auf der Krim beeinflussen.“

Die Präsidentschaftswahlen finden in Russland am 18. März statt. Auf der Krim werden sie zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung mit Russland im Jahr 2014 durchgeführt."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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