Bundespolizei muss Togoer aus Ellwangen nach Abschiebung wieder einreisen lassen
Archivmeldung vom 11.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttNach einer Abschiebung nach Italien wird die Bundespolizei den Togoer von Ellwangen anstandslos wieder einreisen lassen müssen. Die Bundespolizei bestätigte auf Anfrage der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" die derzeit geltende Regel, wonach "Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten" sei.
Zwar dürfe ein nach Italien abgeschobener Drittstaatsangehöriger eigentlich nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen. Doch gilt nach Informationen der Redaktion für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom September 2015, von einer Einreiseverweigerung bis auf weiteres aus humanitären Gründen abzusehen. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten. Der 23jährige Togoer wehrt sich mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen seine Abschiebung nach Italien. Seine Festnahme hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil sie zunächst von 150 bis 200 Mitbewohnern der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen verhindert worden war.
Quelle: Rheinische Post (ots)