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Vorerst keine EU-weite Pflicht für Gesundheitstests für Autofahrer

Archivmeldung vom 28.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Chris Beck / pixelio.de
Bild: Chris Beck / pixelio.de

In der Europäischen Union wird es vorerst wohl keine EU-weit verpflichtenden Gesundheitstests für Autofahrer geben. Ein Vorschlag der EU-Kommission, der vorsah, dass ein Führerschein alle 15 Jahre inklusive verpflichtender Seh- und Hörtests neu beantragt werden müsste, wurde am Mittwoch vom EU-Parlament abgelehnt.

Die Abgeordneten stimmten dafür, dass die Gültigkeit von Führerscheinen für Motorräder und Pkw mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse mindestens fünf Jahre betragen sollte. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für ältere Menschen lehnten sie ab. Es soll nach dem Willen des Parlaments künftig auch weiter reichen, dass Fahrer bei der Ausstellung und Erneuerung eines Führerscheins ihre eigene Fahrtauglichkeit beurteilen. 

Die EU-Länder sollen den Parlamentariern zufolge aber selbst entscheiden können, ob die Selbsteinschätzung durch eine ärztliche Untersuchung ersetzt wird. Der Entwurf der EU-Führerscheinrichtlinie wurde am Mittwoch in Straßburg mit 339 Ja-Stimmen, bei 240 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen angenommen. Der Beschluss stellt die Grundlage für den Standpunkt des Parlaments in den anstehenden Verhandlungen mit den EU-Organen dar. Die Gespräche sollen erst nach der Europawahl fortgesetzt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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