Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Völkerrechtler: "Griechische Forderungen nach Begleichung der Kriegsschulden nach deutschem Recht zulässig" Hermann Josef Abs unterzeichnet das Londoner Schuldenabkommen am 27. Februar 1953
Hermann Josef Abs unterzeichnet das Londoner Schuldenabkommen am 27. Februar 1953

Hermann Josef Abs unterzeichnet das Londoner Schuldenabkommen am 27. Februar 1953

Foto: Steschke
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.