Menschenrechtsbeauftragter: Forderungen und Sorgen der ägyptischen Bevölkerung ernst nehmen
Archivmeldung vom 21.11.2011
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, reiste vom 15. bis 18.11. nach Kairo. Er führte dort hochrangige politische Gespräche und traf sich mit Menschenrechtsverteidigern. Angesichts der jüngsten Entwicklungen in Ägypten erklärte Markus Löning heute (21.11.) in Berlin: „Die gewaltsamen Auseinandersetzungen in Ägypten während der letzten Tage erfüllen mich mit großer Sorge. Ich habe bei meinem Besuch gegenüber Regierungsvertretern deutlich gemacht, dass Meinungsfreiheit in einem nach Demokratie strebenden Land geschützt werden muss und nicht bekämpft werden darf."
Löning weiter: "Die Bundesregierung unterstützt Ägypten beim Aufbau von Demokratie und Rechtsstaat. Wir erwarten im Gegenzug aber, dass Menschenrechte geachtet werden. Der Weg in Richtung Demokratie, Transparenz und freien Wahlen muss konsequent beschritten werden.
Während meines Besuches habe ich hoffnungsvolle Zeichen gesehen, aber auch erfahren müssen, dass Ägypten noch einen weiten Weg vor sich hat. Die Ägypter haben mit viel Mut und Engagement Mubarak gestürzt. Sie haben für einen Wandel gekämpft, den sie bislang aber kaum erkennen können. Die institutionellen Strukturen haben sich z.T. nur an der Oberfläche verändert.
Die Militärführung regiert intransparent. Militärgerichte haben Oppositionelle verurteilt, die öffentlich den Militärrat kritisierten. Maikel Nabil und Alaa Abd El Fattah sind zwei Beispiele dafür. Ich habe in Kairo unterstrichen, dass die Bundesregierung Militärgerichte grundsätzlich ablehnt. In Gesprächen, mit dem Bruder von Maikel Nabil und dem Vater von Alaa Fattah, habe ich ihnen die Unterstützung der Bundesregierung zugesichert und sie gebeten, das auch den Gefangenen auszurichten.“
Markus Löning hatte bei den ägyptischen Behörden Besuchsgenehmigungen für Maikel Nabil Sanad und Alaa Abd El Fattah beantragt. Sie wurden nicht erteilt.
Quelle: Auswärtiges Amt