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Bundesverfassungsgericht: NSA-Selektorenlisten bleiben geheim

Archivmeldung vom 15.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss. "Zwar umfasst das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses dem Grunde nach auch die NSA-Selektorenlisten. Die Selektorenlisten berühren aber zugleich Geheimhaltungsinteressen der Vereinigten Staaten von Amerika und unterliegen deshalb nicht der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Bundesregierung", teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit.

"Eine Herausgabe unter Missachtung einer zugesagten Vertraulichkeit und ohne Einverständnis der USA würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen", so das Gericht weiter.

Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiege insoweit das parlamentarische Informationsinteresse.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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