Bundesverfassungsgericht: NSA-Selektorenlisten bleiben geheim
Archivmeldung vom 15.11.2016
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss. "Zwar umfasst das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses dem Grunde nach auch die NSA-Selektorenlisten. Die Selektorenlisten berühren aber zugleich Geheimhaltungsinteressen der Vereinigten Staaten von Amerika und unterliegen deshalb nicht der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Bundesregierung", teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit.
"Eine Herausgabe unter Missachtung einer zugesagten Vertraulichkeit und ohne Einverständnis der USA würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen", so das Gericht weiter.
Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiege insoweit das parlamentarische Informationsinteresse.
Quelle: dts Nachrichtenagentur