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Zeitung: Generalbundesanwalt wird wegen Spähpraxis gegen NSA ermitteln

Archivmeldung vom 08.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Generalbundesanwalt Harald Range wird nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" in den nächsten zehn Tagen wegen der Spähpraxis der NSA doch ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den US-Geheimdienst einleiten. Bislang hatte Range einen solchen Schritt unter Hinweis auf negative Auswirkungen auf die transatlantischen Beziehungen abgelehnt. Unklar ist, ob sich das Verfahren gegen die massenhafte Ausspähung deutscher Telekommunikationsnutzer wenden wird oder lediglich dagegen, dass deutsche Regierungsstellen inklusive des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom US-Geheimdienst abgehört wurden.

Das Bundeskanzleramt, Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) vereinbarten nach "FR"-Recherchen in dieser Woche, keine Einwände gegen ein solches Ermittlungsverfahren zu erheben. Nach der Strafprozessordnung hätten sie dies tun können, wenn sie schwere außenpolitische Schäden für Deutschland befürchteten. Der Generalbundesanwalt untersteht in einem solchen Fall dem Justizministerium. Im Zuge eines solchen Verfahrens können die Bundesanwälte bei den US-Stellen um Auskünfte anfragen und eigene Zeugen befragen, darunter auch den früheren NSA-Mitarbeiter Edward Snowden. Ob der 30-Jährige allerdings tatsächlich von deutschen Stellen befragt wird, sei noch nicht entschieden, heißt es in dem Zeitungsbericht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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