Keine Ausweitung der Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan
Archivmeldung vom 25.05.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesregierung hat eine Ausweitung der Aufnahme von einheimischen Ortskräften der Bundeswehr in Afghanistan derzeit ablehnt. "Für die Ortskräfte der Bundeswehr und des deutschen Polizeiprojekts werden alle Möglichkeiten genutzt, eine beschleunigte und flexible Bearbeitung ihrer Gefährdungsanzeigen durchzuführen", teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe mit.
"Eine generelle Ausweitung des Kreises der Berechtigten ist derzeit nicht geplant", ergänzte der Sprecher. Zurzeit bereitet die Bundeswehr den Abzug der deutschen Soldatinnen und Soldaten aus Afghanistan vor. Afghanen, die im Zuge des Bundeswehr-Einsatzes für das deutsche Militär etwa als Dolmetscher oder Küchenhilfe angestellt waren, haben die Möglichkeit, auch bis zwei Jahre nach Beendigung der Arbeitsstelle eine sogenannte "Gefährdungsanzeige" einzureichen.
Dieses "besondere Aufnahmeverfahren für ehemalige afghanische Ortskräfte beruht darauf, dass die individuelle Gefährdung der Person gerade aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit für ein deutsches Ressort vorliegt", sagte der Sprecher des Innenministeriums. Eine zeitliche Begrenzung auf Tätigkeitsverhältnisse in den vergangenen zwei Jahren sei "sachgerecht", so das Bundesinnenministerium. Das Verfahren gelte auch für die lokal Beschäftigten aller Ressorts der Bundesregierung wie etwa Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarb
eit und von politischen Stiftungen. Fachleute, darunter auch frühere ranghohe Mitarbeiter von Bundeswehr und Polizei, hatten in einem gemeinsamen öffentlichen Aufruf eine "zügige und unbürokratische Aufnahme afghanischer Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen" gefordert. Die Experten kritisierten zudem "Ausschlusskriterien, die der Realität nicht gerecht werden", darunter etwa die Beschränkung der Aufnahme von Personen, die in den vergangenen zwei Jahren als Ortskräfte tätig waren.
Auch für Afghanen, die bei privaten deutschen Firmen im Rahmen der Bundeswehr-Mission angestellt waren, gilt das beschleunigte Ortskräfteverfahren nicht. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben bis Mitte Mai mehr als 450 der afghanischen Ortskräfte, die aktuell oder in den vergangenen beiden Jahren in dem Land bei der Bundeswehr beschäftigt waren, einen Antrag auf ein "beschleunigtes Ortskräfteverfahren" gestellt. Das sind mehr als 80 Prozent der Menschen in dieser Gruppe.
Quelle: dts Nachrichtenagentur