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Safe-Harbor-Urteil: Datenschützer wollen Bußgeldverfahren einleiten

Archivmeldung vom 23.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Obwohl der Europäische Gerichtshof Anfang Oktober das Safe-Harbor-Abkommen der EU mit den USA gekippt hat, nutzen es offenbar noch immer zahlreiche Unternehmen als rechtliche Basis für ihren Datentransfer in die USA: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will jetzt gegen drei Unternehmen ein Bußgeldverfahren einleiten. Sie hätten auch Monate nach dem Urteil ihren Datenverkehr nicht umgestellt, sagte Caspar dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Gegen zwei weitere Unternehmen würden Sanktionen noch geprüft.

Nach dem Urteil seien die Unternehmen transparent informiert worden, dass eine Übermittlung auf der Basis von Safe Harbor rechtswidrig sei, erläuterte Caspar weiter. "Dass nun einige Unternehmen mehrere Monate später immer noch Safe Harbor nutzen, verwundert schon. Ein bewusstes Fehlverhalten gerade von derart großen international aufgestellten Unternehmen kann insoweit nicht folgenlos bleiben", sagte Caspar.

Ähnlich unzufrieden mit den Unternehmen ist man in Rheinland-Pfalz, wo die Behörde ebenfalls bei mindestens 16 Unternehmen Verstöße gegen das geltende Recht feststellte. "Falls wir weiterhin Verstöße gegen die Rechtslage nach Safe Harbor feststellen, würden wir auch Bußgelder verhängen", sagte Leiter für den privaten Datenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Stefan Brink.

Die Landesdatenschutzbeauftragten können bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht Bußgeldverfahren einleiten. Bis zu 300.000 Euro kann die Strafe betragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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