Schweiz: Jeder Kanton darf ab gewissen Inzidenz-Werten über Maßnahmen entscheiden
Archivmeldung vom 13.04.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Anja SchmittIn der Schweiz kann jeder Kanton ab gewissen Inzidenz-Werten selber über Anti-Corona-Maßnahmen und Lockerungen entscheiden. Das führt gerade bei der Maskenpflicht zu großen Unterschieden zwischen den Kantonen. Während bundesweit dazu aufgefordert wird, Masken zu tragen, löst Graubünden die Maskenpflicht für Schüler auf. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .
Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Seit Montag dürfen Schülerinnen und Schüler aus der 5. und 6. Klasse im Kanton Graubünden ohne Masken zur Schule gehen, wenn sie sich regelmäßig testen lassen. Laut Angaben des Kantons würden 95 Prozent aller Schulen dieser Bedingung gerecht werden. Lehrerinnen und Lehrer werden allerdings von der Maskenpflicht nicht befreit. Auch Schülerinnen und Schüler aus den Sekundarschulen und Gymnasien müssen weiterhin in der Schule ihren Mund-Nasen-Schutz tragen. Maske weg – für welchen Preis?
Im Zuge dieser Lockerung ist schweizweit eine Debatte entfacht, ob sich eine solche Regelung lohnt. Milo Puhan, Professor für Epidemiologie und Public Health an der Universität Zürich meint, dass es wichtig sei, den Gesamtkontext anzuschauen. Er respektiere die politischen Entscheide hinter den Lockerungen, in Anbetracht der immer höher werdenden Infektionszahlen in der Schweiz sei es dennoch besser eine Maske zu tragen.
Ebenfalls wichtig findet er, darauf zu achten, dass die Klassenräume regelmäßig gelüftet werden. Außerdem sollte der Kontakt zwischen den Klassen reduziert werden. Über das Risiko der Aufhebung der Maskenpflicht, sagte Puhan:
„Ganz wichtig ist, dass man die Anzahl der Fälle und Quarantänen beobachtet, damit man einen guten Überblick über das hat, was passiert, und damit man eine mögliche Veränderung frühzeitig entdeckt. Es ist ein Ausprobieren.“
Bundesweite Maßnahmen
Laut den Bestimmungen des Bundes müssen die Schweizer überall dort eine Maske tragen, wo die Abstandsregeln nicht gewahrt werden können. Maskenpflicht gilt in den meisten öffentlichen Innenräumen (Läden, Geschäften, Institutionen, etc.) sowie im Öffentlichen Verkehr. Außerhalb von Graubünden sind alle Kinder ab zehn Jahren verpflichtet, in der Schule eine Maske zu tragen.
Quelle: SNA News (Deutschland)