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Überwachung der Ukraine durch FATF nicht länger erforderlich

Archivmeldung vom 02.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der Ukraine
Flagge der Ukraine

Die Plenarsitzung der Financial Action Task Force (FATF) ergab, dass der bedeutende Fortschritt der Ukraine im Hinblick auf die strategische Bekämpfung von Geldwäsche und die Massnahmen hinsichtlich der Finanzierung von Terrorismus (AML/CFT) von der FATF anerkannt wurde. Die zwischenstaatliche Behörde hat aus diesem Grund festgestellt, dass die Ukraine nicht länger im Rahmen des weltweiten AML/CFT-Konformitätsprozesses der FATF überwacht werden muss.

Anlässlich der vom 27.-28. Oktober in Paris stattgefundenen Plenarsitzung in Paris hat die zwischenstaatliche, richtungsweisende Behörde über den neuesten Stand bei den AML/CFT-Verbesserungen in der Ukraine informiert. Die FATF begrüsste den bedeutenden Fortschritt der Ukraine, denn das Land ist den Verpflichtungen seines Aktionsplans hinsichtlich der von der FATF im letzten Februar festgestellten strategischen Mängel in hohem Masse nachgekommen. Unter Berücksichtigung dessen ist es nicht länger erforderlich, dass die Ukraine weiterhin durch die FATF im Rahmen des kontinuierlichen weltweiten Konformitätsprozesses überwacht wird.

Trotzdem steht die Ukraine im Hinblick auf AML/CFT weiterhin einer Reihe von Herausforderungen gegenüber, die im Beurteilungsbericht gemäss der Erörterungen der Plenarsitzung festgehalten wurden. Die FATF gab bekannt, dass die Ukraine im Hinblick auf die Beurteilung der Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus (MONEYVAL) mit dem Expertenkomitee des Europarates zusammenarbeiten würde, um alle diesbezüglichen Angelegenheiten anzusprechen.

Bereits im September 2011 hatte die Ukraine ihren Beurteilungsbericht an die FATF übermittelt und wurde daraufhin von der "schwarzen Liste" gestrichen. Nach dem Leiter der staatlichen Kommission für Wertpapiere und Börse, Dmitry Tevelev, seien 60 Prozent des Berichts der Verbesserung der nationalen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche gewidmet.

Die Streichung von der "schwarzen Liste" der FATF sei für die Ukraine sehr wichtig, insbesondere in Anbetracht der aktuellen Instabilität des globalen Finanzmarktes, so Irina Akimova, die erste stellvertretende Vorsitzende des präsidialen Verwaltung. Die FATF hatte 2010 damit begonnen, die Ukraine aufgrund mangelnder Einhaltung der ukrainischen Gesetzgebung im Hinblick auf FATF-Standards zu überwachen. Seither hat die Regierung der Ukraine gemeinsam mit der Weltbank aktiv eine notwendige gesetzliche Basis entwickelt, um die Gesetzgebung des Landes den FATF-Anforderungen anzupassen. Infolgedessen hat das Parlament der Ukraine, die Werchowna Rada, Anfang 2011 vier neue Gesetze verabschiedet.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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