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EU-Kommission will bei Staatsschulden mehr Flexibilität

Archivmeldung vom 20.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
EU Kommission (Symbolbild)
EU Kommission (Symbolbild)

Bild: Sputnik / Alexei Witwizki

Die EU-Kommission will den Schuldenabbau in der Euro-Zone künftig strenger überwachen, den nationalen Regierungen aber mehr Flexibilität gewähren. Jede Regierung soll künftig einen maßgeschneiderten, mehrjährigen Schuldenabbauplan mit der Brüsseler Behörde vereinbaren, berichtet das "Handelsblatt".

An der Schuldenobergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts hält Brüssel als langfristiges Ziel fest. Die Kommission will aber für Hochrisikoländer wie Italien und Griechenland ein neues Etappenziel von 90 Prozent einführen. Für diese Euro-Staaten gilt ein verschärfter Spardruck, bis sie ihre Verschuldung auf diesen Anteil gesenkt haben, hieß es. Sie müssen binnen vier Jahren auf einen nachhaltigen Abbaupfad kommen.

Die starre Ein-Zwanzigstel-Regel wird abgeschafft. Diese sah vor, dass Staaten binnen zwanzig Jahren ihre Schulden auf 60 Prozent zurückführen müssen. Stattdessen sollen die Schuldenabbaupläne bilateral zwischen der Kommission und der nationalen Regierung verhandelt werden. Dabei verpflichten sich die Staaten auf bestimmte Reformen, etwa des Rentensystems. Vorbild ist der Corona-Wiederaufbaufonds, bei dem sich Kommission und Mitgliedsstaaten auf Reformschritte und Investitionen verständigt haben. Dieses Vorgehen soll mehr Flexibilität für Investitionen in die grüne Transformation oder die Verteidigung erlauben. Die Kommission wird ihren Vorschlag für die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts voraussichtlich erst im November vorlegen. Bisher hatte sie Ende Oktober angepeilt, es gibt aber noch internen Abstimmungsbedarf. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 ausgesetzt. Er soll 2024 wieder in Kraft treten, dann jedoch in reformierter Form.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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