Zwei ehemalige deutsche Vier-Sterne-Generäle arbeiten als gut dotierte Aufsichtsräte in der Rüstungsindustie
Archivmeldung vom 04.01.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Verteidigungsministerium prüft, ob zwei ranghohe Ex-Generäle der Bundeswehr nach ihrer Pensionierung gegen das Soldatengesetz verstoßen haben. Wie das Hamburger Magazin stern berichtet, richtet sich die Prüfung gegen die ehemaligen Vier-Sterne-Generäle Klaus Naumann und Klaus Reinhardt.
Nach ihrer Karriere in der Bundeswehr arbeiten beide heute als gut
dotierte Aufsichtsräte für die Rüstungsindustrie. Naumann für die
französische Firma "Thales" und den deutschen Militärausrüster
"Odenwaldwerke Rittersbach AG" (OWR), Reinhardt unter anderem
ebenfalls für die "OWR", die sich zur Zeit um einen
100-Millionen-Euro-Auftrag der Bundeswehr bemüht.
Ex-Verteidigungsminister Peter Struck sprach in diesem Zusammenhang
von "unanständigem" Verhalten, eine Äußerung, die von Naumann als
"absurde Bewertung" zurückgewiesen wird.
Das Soldatengesetz bestimmt, dass Berufssoldaten mindestens fünf
Jahre warten müssen, ehe sie nach ihrer Pensionierung eine Tätigkeit
aufnehmen, die mit ihrer Arbeit in der Bundeswehr in Zusammenhang
stehen könnte. Die beiden Ex-Generäle haben diese Frist offenbar
nicht eingehalten. Das Verteidigungsministerium erklärte gegenüber
dem Magazin: "Das zuständige Referat hat die Prüfung der
Anschlusstätigkeiten eingeleitet."
Quelle: Pressemitteilung stern, G+J