Großbritannien: Keine Abschiebung wegen Beatle-Tattoo
Archivmeldung vom 24.05.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićErfinderisch muss man sein! Eine irakisch-kurdische Asylwerberin hat ihre Abschiebung aus Großbritannien verhindert, weil sie ein Tattoo trägt, das die britische Pop-Gruppe „Beatles“ zum Thema hatte. Sie würde zu Hause große Probleme bekommen, weil sie damit als „verwestlichte Frau“ stigmatisiert sei. Die 28-Jährige verlor ihren Asylstatus bereits 2016, ihr Einspruch wurde abgelehnt und damit wurde eine Ausweisung fällig. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Der Asyl-Richter hob die Entscheidung wegen des Tattoos auf.
Zu Hause wie Vogel im Käfig
Vor dem Gericht wurde dargelegt, dass sie die eine Textzeile aus dem 1968er Song „Blackbird“ über ihre Schulter stechen ließ. Der Text: „nimm diese gebrochenen Flügel und lerne zu fliegen“. Die Irakerin gab an, sie habe Angst vor einer Verfolgung und Verurteilung durch ihre Familie und die Gesellschaft, da sie nicht mehr dem Islam folge. Sie habe sich zu Hause, als sie noch mit ihren Eltern lebte, wie ein Vogel im Käfig gefühlt, sie haben ihr nicht erlaubt, ein freies Leben zu führen, wie sie das heute könne. Seit sie nach Großbritannien gekommen sei, fühle sie sich unabhängig und befreit, weil niemand da sei, der sie kontrolliere.
Asyl-Richter widerspricht Behörden
„Ich glaube, ich würde im Irak sicherlich verurteilt werden, weil ich so ein Tattoo trage. Körperkunst wird dort als rebellische Handlung gesehen“. Ein Asylrichter in Cardiff hob die Entscheidungen über ihre Abschiebung und die Abweisung ihrer Berufung auf, obwohl Beamte argumentierten, es gebe keine Beweise dafür, dass sie gefährdet sei. Es stelle sich die Frage, ob sie nachweisen müsste, dass sie gefährdet sei, um möglicherweise aus Menschenrechtsgründen ein Bleiberecht zu haben. Eine neue Anhörung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Viele Einsprüche gegen Abschiebebescheide
Laut Zahlen des britischen Innenministeriums werden drei Viertel der Anträge von Asylforderern aus dem Irak abgelehnt. Konkret 72% der Anträge von Irakern und Afghanen. Die beiden Nationalitäten standen im Zeitraum 2011 – 2020 an fünfter und sechster Stelle bei den Asylanträgen nach Großbritannien. In den vergangenen 10 Jahren gingen 77 Prozent der insgesamt knapp 18.000 Anträge von Irakern nicht durch. Im selben Zeitraum wurden 66 Prozent der Asylforderungen von Afghanen abgelehnt. Zahlen darüber, wie viele letztlich dann doch, wegen Einsprüchen seitens Asyl-Anwälten bleiben dürfen, gibt es nicht.
Nach Brexit schärfere Maßnahmen
Indes steigt die Zahl krimineller, bisher nicht abschiebbarer Ausländer in England. Grund dafür waren die EU-Gesetze. Briten-Premier Boris Johnson kündigte kürzlich ein „Aktion scharf“ gegen kriminelle Ausländer an. Nach dem Brexit werde es ein neues Abschiebe-Gesetz geben. Die Macht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg soll damit beschränkt werden. Laut Justizministerium sind sieben von zehn Fälle gegen eine Ausweisung erfolgreich. Über 11.000 Kriminelle wurden aus den Gefängnissen entlassen, aber nicht abgeschoben. Künftig soll nur mehr das Recht auf Familienleben einen Ausnahmegrund darstellen. Und auch das soll sehr eng interpretiert werden. Wochenblick berichtete über das geplante strenge Abschiebegesetz (Link)."
Quelle: Wochenblick