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EU-Kommission plant Entwurf für "Recht auf Reparatur" für März

Archivmeldung vom 11.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Schmuttel / pixelio.de
Bild: Schmuttel / pixelio.de

Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur erhalten, das in der gesamten Europäischen Union gilt. Die EU-Kommission will am 22. März einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Kreise in der EU-Kommission, die mit dem Gesetzesvorhaben vertraut seien.

Künftig sollen demnach Hersteller und Händler von Neuwaren dazu verpflichtet werden, Reparaturen auch nach Ende der allgemeinen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren anzubieten und dementsprechend auch Ersatzteile vorzuhalten. Außerdem sollen die Preise für Reparaturen sinken. Zu diesem Zweck soll eine sogenannte Informationsplattform für Reparaturen eingerichtet werden, wo sich Verbraucher über Dienstleister von Reparaturen, die sich bestimmten Qualitätsstandards verpflichten, und deren Preise informieren können. Die neue Plattform für Reparaturen soll laut Plan der EU-Kommission insgesamt zu mehr Transparenz und Wettbewerb bei den Preisen für Reparaturen führen.

"In den vergangenen Jahren war häufig der automatische Neukauf von Produkten der einfachste Weg für Verkäufer und Hersteller. Dieses Geschäftsmodell begünstigt aber ein hohes Abfallaufkommen und widerspricht dem Prinzip der Nachhaltigkeit", sagte der zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders der "Welt am Sonntag". "Wir wissen aber, dass sich die meisten Europäer verpflichtet fühlen, im Sinne einer grünen Transformation zu handeln. Darum hat die EU daran gearbeitet, den Verbrauchern effektive Möglichkeiten zu verschaffen, dass ihre Waren repariert werden. Wir möchten, dass Reparaturen zum neuen Normal werden", so Reynders weiter.

Der frühere belgische Außen- und Finanzminister fügte hinzu: "Verbraucher sollen die Wahl erhalten, Waren reparieren zu lassen, entweder vom Hersteller, für den neue Verpflichtungen gelten werden, oder von unabhängigen Reparatur-Dienstleistern, die sichtbarer und einfacher zugänglich werden." Ziel des neuen Vorschlags ist laut EU-Kommission, die Verbraucherrechte zu stärken und gleichzeitig ein Zeichen gegen die sogenannte Wegwerfgesellschaft zu setzen. Es geht darum, die Lebensdauer von Produkten spürbar zu verlängern und damit auch Ressourcen zu sparen. Nach Angaben der EU-Kommission fallen durch Waren, die in den meisten Fällen noch repariert werden könnten, aber letztlich doch durch ein neues Produkt ersetzt werden, 35 Millionen Tonnen unnötiger Müll pro Jahr an. Hintergrund: Auch im Koalitionsvertrag (2021-2025) der Ampelkoalition wurde vereinbart, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Dort heißt es wörtlich: "Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produkts machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur)". Konkrete Schritte wurden aber noch nicht eingeleitet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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