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Deutsche Wirtschaft wehrt sich gegen Unternehmenssteuerpläne der EU-Kommission

Archivmeldung vom 26.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Markus Kerber Bild: BDI - Christian Kruppa
Dr. Markus Kerber Bild: BDI - Christian Kruppa

Die deutsche Wirtschaft wehrt sich gegen Pläne der EU-Kommission, Unternehmen strenger als bisher zu besteuern. "Das EU-Paket gegen Steuervermeidung birgt Gefahren für die deutsche Wirtschaft", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Markus Kerber, dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe).

"Es könnte zu einer Doppelbesteuerung zu Lasten der Unternehmen kommen oder auch zu Streitigkeiten zwischen EU-Staaten darüber, wo ein Unternehmen seine Steuer zu entrichten hat", fügte er hinzu. Die Kritik zielt auf einen Richtlinienentwurf "gegen Steuervermeidungspraktiken", den EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici am Donnerstag vorlegen will.

Die EU setzt damit Teile des OECD-Aktionsplans gegen Steuervermeidung und Gewinnverlagerung (englisch abgekürzt: BEPS) um. An einigen Stellen geht die EU über BEPS sogar hinaus. So soll die Verlagerung von Betriebsteilen oder ganzen Unternehmen in Niedrig-Steuer-Länder mit einer sogenannten "Exit-Steuer" erschwert werden. Das hatte die OECD nicht empfohlen.

Auch die Transparenzpflichten für die Unternehmen will die EU deutlich strenger fassen als die OECD. Dem "Handelsblatt" zufolge sollen Unternehmen in Europa dazu gezwungen werden, Gewinne und Steuerschuld aufgeschlüsselt nach Staaten zu veröffentlichen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wolle die EU-Kommission sehr wahrscheinlich im Frühsommer vorschlagen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Informationen aus hochrangigen EU-Kreisen.

Die Rechtstexte, die Moscovici am Donnerstag vorlegt, enthalten noch keine Publikationspflicht. Darin ist lediglich vorgesehen, dass Unternehmen dem Fiskus vertraulich mitteilen müssen, in welchem Land sie wie viele Gewinne machen und Steuern zahlen. Damit folgt die EU noch der OECD-Empfehlung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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