Weitere Gerichtsurteile gegen Tibeter wegen der Protestaktionen im Frühjahr und Sommer dieses Jahres
Archivmeldung vom 27.12.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWie aus Quellen in der Gegend verlautet, verhängten die Gerichte in der südwestchinesischen Provinz Sichuan weitere Gefängnisurteile gegen Tibeter, die während der anti-chinesischen Protestaktionen früher in diesem Jahr festgenommen worden waren.
Die Urteile folgen auf eine Welle von Gefängnisstrafen im letzten Monat, als ein Justizangestellter angab, die zuvor festgenommenen tibetischen Demonstranten würden nun „einer um den anderen“ ins Gefängnis geworfen, und versprach: „Es werden noch viel mehr verurteilt werden“.
Viele der unlängst zu Gefängnisstrafen Verurteilten haben an den Protestaktionen vom 18. März in der TAP Kardze (chin. Ganzi) teilgenommen, bei denen es sich einer Quelle zufolge um eine „größere“, jedoch „friedliche“ Demonstration gehandelt habe.
Vor kurzen wurden zwei Mönche, Orgyen Tashi und Tenzin Ngodrub, von dem Mittleren Volksgericht von Kardze zu drei Jahren Gefängnis verurteilt“, wie die Quelle angibt. Das Schicksal eines dritten Mönches, Lobsang, der mit den beiden anderen festgenommen worden war, bleibt im Dunkeln. „Seine Angehörigen haben keine Information über seinen Gesundheitszustand, noch den Ort seiner Inhaftierung und sind daher in großer Sorge um ihn“, fügte sie hinzu.
Vier weitere Tibeter wurden wegen der Protestaktion vom 18. März zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, teilte eine andere Quelle mit. Dieser Quelle zufolge wurden die vier - Pema Deshey, Tashi Palden, Goga und Sangpo - in den drei Monaten, die sie sich in der Polizeihaft in Kardze befanden, bestialisch geschlagen.
„Später wurden sie in das Bezirksgefängnis von Nyarong (chin. Xinlong) verbracht und waren dort etwas über sechs Monate inhaftiert. Selbst dort wurden sie der Folter und grausamen Schlägen unterzogen.“
Ihre Verwandten glauben, daß sie alle in eine Haftanstalt im Bezirk Dartsedo (chin. Kangding) in der Präfektur Kardze transferiert wurden. Allerdings könnten sie auch in ein größeres Gefängnis nach China verbracht worden sein, fügte die Quelle hinzu.
Weiter verlautet aus der Quelle, daß ein unter schwerer Bewachung stehender LKW voller tibetischer Gefangener in Richtung China aufgebrochen sei, wobei zuvor die persönlichen Gegenstände einiger der Häftlinge ihren Angehörigen zurückgegeben worden seien.
Einer anderen Quelle aus der Gegend zufolge wurden auf die Protestaktionen hin, die früher in diesem Jahre in Kardze stattfanden, über 200 Tibeter festgenommen: „Etwa 20 von ihnen sind inzwischen freigelassen worden, während der Rest noch in Haft ist. Etwa 70% von diesen wurden Verlautbarungen zufolge zu Gefängnisstrafen unterschiedlicher Länge verurteilt.
„Unlängst verurteilte das Mittlere Volksgericht von Kardze Sherab, einen Mönch aus dem Kloster Khangmar, unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu drei Jahren Gefängnis“, heißt es aus wieder einer anderen Quelle.
„Tsering Phuntsog, ebenfalls ein Mönch des Klosters Khangmar, bekam 2 ½ Jahre Gefängnis und der 19jährige Palden Wangyal drei Jahre“.
„Alle diese Verurteilungen erfolgten unter Ausschluß der Öffentlichkeit, um eine etwaige Reaktion der Tibeter zu vermeiden“, hieß es aus der Quelle.
Ein um weitere Auskunft gebetener Justizbeamter in Dartsedo bestätigte die derzeitigen Verurteilungen tibetischer Demonstranten, fügte aber hinzu, daß nur „schwerwiegende Fälle“ vor das Gericht von Dartsedo gestellt würden, während „andere Fälle vor den jeweiligen Bezirksgerichten der Präfektur Kardze verhandelt würden“.
In der TAP Kardze (chin. Ganzi) und anderen tibetischen Gegenden von Sichuan gingen die chinesischen Sicherheitskräfte äußerst scharf gegen Tibeter vor, nachdem es am 14. März in Lhasa zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen war.
Der Tibetschen Exilregierung zufolge kamen bei der Niederschlagung dieser Proteste durch die chinesische bewaffnete Polizei und das Militär über 200 Tibeter ums Leben. China behauptete indessen, die Polizei habe nur einen „Aufständischen“ getötet, während die tibetischen „Randalierer“ für den Tod von 21 Personen verantwortlich gemacht werden müssten.
Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)