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Generalbundesanwalt hat US-Aktivitäten im Visier - auch wegen Drohneneinsätzen

Archivmeldung vom 30.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Aktivitäten von US-Einrichtungen in Deutschland geraten zunehmend in den Blick der deutschen Justiz. Der Generalbundesanwalt hat nicht nur in zwei Fällen Vorermittlungen zu Vorwürfen gegen den US-Geheimdienst NSA aufgenommen - bei den offiziell als "Beobachtungsvorgang" bezeichneten Prüfungen geht es bereits seit Ende Juni um den Verdacht der umfassenden Überwachung der Internetkommunikation und seit wenigen Tagen um das Abhören des Handys von Bundeskanzlerin Merkel. Wie die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (WAZ) in ihrer Mittwochsausgabe berichtet, prüft der Generalbundesanwalt zudem seit Monaten unbemerkt von der Öffentlichkeit auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit Drohneneinsätzen der US-Streitkräfte.

Ausgangspunkt sind Berichte, nach denen US-Soldaten an den Standorten Stuttgart und Ramstein maßgeblich in die gezielte Tötung von Terrorverdächtigen in Afrika durch amerikanische Drohnenangriffe eingebunden sind, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Angaben der Bundesanwaltschaft und der Bundesregierung. US-Präsident Barack Obama hat zwar versichert, Deutschland sei nicht "Ausgangspunkt" von Drohnenangriffen - trotzdem prüft der Generalbundesanwalt, der dazu schon im Juni einen "Beobachtungsvorgang" eingeleitet hat, die völkerstrafrechtliche Relevanz der Vorwürfe und seine Zuständigkeit weiter. Wann die Prüfung abgeschlossen sein werde, lasse sich noch nicht absehen, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler. Die von den USA praktizierten gezielten Tötungen mit Drohnen sind völkerrechtlich umstritten. Eine Beteiligung an völkerrechtswidrigen Einsätzen von deutschem Staatsgebiet aus wäre nicht zulässig, hat die Bundesregierung bereits klargestellt.

Einen ersten "Beobachtungsvorgang" wegen des "Verdachts nachrichtendienstlicher Ausspähung von Daten" durch die NSA und den britischen Geheimdienst GCHQ hatte der Generalbundesanwalt bereits am 27. Juni angelegt, damals nach Berichten über die Internet-Überwachungsprogramme Prism und Tempora. Dazu hat der Generalbundesanwalt bereits Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, des Innen- und Außenministeriums, der deutschen Nachrichtendienste und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik angefordert und erhalten. Der Vorgang sei noch nicht abgeschlossen, sagte der Sprecher.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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