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Brexit-Verhandlungen: Binnenmarkt nur gegen Freizügigkeit

Archivmeldung vom 03.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rareclass, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Rareclass, on Flickr CC BY-SA 2.0

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker soll in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union am 14. September in Straßburg Grenzen für die Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU benennen. Zentraler Punkt dabei ist, dass die vier Grundfreiheiten – für den Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr - nicht verhandelbar seien.

Den von den Briten angestrebten Zugang zum europäischen Binnenmarkt soll es nur geben, wenn das Vereinigte Königreich auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit akzeptiert, schreibt der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe.

Darüber verständigten sich demnach Juncker, Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) und der Fraktionschef der Europäischen Volkspartei, Manfred Weber (CSU), am vergangenen Dienstag bei einem Treffen in Brüssel.

Das Europäische Parlament will Junckers Kurs mit einer Entschließung bekräftigen. Verärgert reagierte Schulz auf einen Vorstoß des europäischen Thinktanks Bruegel, den auch der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, der CDU-Politiker Norbert Röttgen, unterstützt. Er sieht den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital vor, ohne dass die Briten im Gegenzug die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit akzeptieren.

"Es ist völlig unnötig, von unserer Verhandlungslinie gegenüber den Briten abzuweichen", sagt Schulz. "Auf die vier Grundfreiheiten gibt es keinen Rabatt. Im Europäischen Parlament wird alles andere keine Mehrheit finden." Das Parlament muss dem Verhandlungsergebnis zustimmen. Der Zustrom von EU-Ausländern nach Großbritannien war ein entscheidender Punkt für den Erfolg der Brexit-Befürworter beim Referendum am 23. Juni.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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