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Jung: Schockiert über Todesurteil für Christin im Sudan

Archivmeldung vom 16.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Franz Josef Jung Bild: bundesregierung.de
Franz Josef Jung Bild: bundesregierung.de

Eine schwangere Christin ist im Sudan zum Tode verurteilt worden, weil sie sich weigerte, ihrem Glauben abzuschwören. Hierzu erklärt der kirchenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz Josef Jung: "Es ist schockierend, was dieser Frau ausschließlich wegen ihres christlichen Glaubens im Sudan angetan wird. Hier möchte ein junger Mensch - was bei uns eine große Selbstverständlichkeit ist - sein Leben aufbauen und eine Familie gründen und muss dafür mit dem eigenen Leben bezahlen. Dies ist ein abscheulicher Verstoß gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit und ist auf das Schärfste zu verurteilen. Wir fordern daher die Regierung im Sudan auf, die Vollstreckung des Todesurteils zu verhindern."

Jung weiter: "Es ist bedrückend, dass die Religionsfreiheit als eines der zentralen Menschenrechte in vielen Ländern weltweit immer noch missachtet wird, d.h. das Recht eine Religion auszuüben, diese zu wechseln oder auch keiner Religionsgemeinschaft anzugehören. Oft wird die Verletzung von Religionsfreiheit von anderen schweren Menschenrechtsverletzungen begleitet - bis hin zur Verletzung des Rechts auf Leben.

Das Urteil gegen die Christin im Sudan ist innerhalb kurzer Zeit ein weiteres Beispiel dafür, dass gerade die Gruppe der Christen weltweit bedrängt und verfolgt wird. In Nigeria sind 200 Mädchen christlichen Glaubens in den Fängen der Terrorsekte Boko Haram Opfer fanatischer Moslems.

Die Einhaltung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit gilt selbstverständlich für alle Religionen weltweit. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen es als eine unserer primären Aufgaben, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln - gerade auch im internationalen Kontext - immer wieder darauf hinzuweisen und an einer Verbesserung der Situation mitzuwirken."

Hintergrund:

Für die in der sudanesischen Hauptstadt Khartum zum Tode verurteilte Christin Mariam Yahya Ibrahim Ishag wurden gleich zwei aus der Scharia abgeleiteten Begründungen für ihre Verurteilung herangezogen: ihre Hinwendung zum christlichen Glauben und die Hochzeit mit einem ebenfalls christlichen Ehemann, was automatisch mit Ehebruch gleichgesetzt wird.

Ibrahim Ishag ist seit Februar dieses Jahres zusammen mit ihrem ersten Kind, einem 20 Monate alten Jungen namens Martin, in einem Frauengefängnis in Khartum inhaftiert. Die mit ihrem zweiten Kind im achten Monat schwangere Frau soll nach der Entbindung hingerichtet werden. Zahlreiche westliche Botschaften in Khartum haben bisher vergeblich gegen das Urteil protestiert.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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