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Steinbach: Menschenrechtsverletzungen in 159 Ländern besorgniserregend

Archivmeldung vom 27.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Erika Steinbach Bild: Laurence Chaperon
Erika Steinbach Bild: Laurence Chaperon

Anlässlich der Veröffentlichung des neuen Amnesty International Jahresberichts für das Jahr 2009 erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB: "Der heute veröffentlichte Jahresbericht der internationalen Menschenrechtsorganisation Amnesty International registriert die tägliche und völlig inakzeptable Verletzung von grundlegenden Menschenrechten in rund 159 Ländern der Welt. "

Steinbach weiter: "Selbst über 60 Jahre nach der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zeigt der Bericht deutlich auf, dass diese angeborenen natürlichen Rechte in über der Hälfte der Staaten in der Welt nicht eingehalten und gewährleistet werden.

Dieses Manko betrifft sowohl die Länder der Dritten Welt, als auch die G-20 Staaten. So werden rund 78 Prozent aller Hinrichtungen in den G-20 Staaten ausgeführt. Selbst in der Europäischen Union (EU) kam es zu Menschenrechtsverletzungen. So werden in zwölf EU-Ländern Minderheiten massiv diskriminiert.

Der Bericht macht deutlich, dass auch zukünftig sehr viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss um die Menschenrechte weltweit umzusetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich auch weiterhin für die Grund- und Menschenrechte einsetzen. Es ist gut, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihren Auslandsreisen Menschenrechtsdefizite immer wieder anspricht."

Steinbach: Überprüfungskonferenz ist eine historische Chance

Anlässlich der Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vom 31. Mai bis 11. Juni in Kampala (Uganda) erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB: "Die Überprüfungskonferenz zum Römischen Statut des IStGH bietet die historische Möglichkeit das Verbrechen der Aggression durch Einzelpersonen im Statut verbindlich zu definieren und die Bedingungen festzulegen, unter denen der Gerichtshof seine Jurisdiktion gegen Einzelpersonen im Hinblick auf dieses Verbrechen schließlich ausüben kann.

Nachdem es den Staaten bei der Gründung des IStGH 1998 nicht gelungen war sich auf eine Definition zu einigen, liegen nun nach jahrelangen intensiven Verhandlungen konkrete Textentwürfe vor. So kann ein langjähriger Prozess erfolgreich abgeschlossen werden.

Während eine klare Definition über den Völkermord, das Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Kriegsverbrechen existiert, konnte der Aggressionstatbestand als viertes Kernverbrechen aufgrund politischer Differenzen nicht verbindlich ausformuliert werden.

Die Überprüfungskonferenz bietet nun die Möglichkeit, dieses schwerwiegende Manko zu beheben und so dem IStGH die Gelegenheit, seiner Arbeit noch effektiver nachzugehen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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