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EU-Kommission bereitet harte Strafe gegen Polen vor

Archivmeldung vom 15.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäische Union: Von vielen mehr als versteckte Diktatur der Konzerne gesehen, als eine Friedensunion (Symbolbild)
Europäische Union: Von vielen mehr als versteckte Diktatur der Konzerne gesehen, als eine Friedensunion (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Europäische Union steht kurz vor einer Eskalation im Verhältnis zu ihrem Mitgliedsland Polen. Die EU-Kommission bereitet sich darauf vor, kommende Woche erstmals in der Geschichte der Gemeinschaft nach Artikel 7 des EU-Vertrags ein Verfahren wegen der "eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der Rechtsstaatlichkeit in die Wege zu leiten, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Der Beschluss soll am Mittwoch ergehen, sollte Polens neuer Ministerpräsident Mateusz Morawiecki im Konflikt um die polnische Justizreform keine Umkehr zusagen. "In einer Gemeinschaft souveräner Staaten, wie die EU es ist, müssen die Staaten das Recht haben, ihre Justiz zu reformieren", sagte Morawiecki am Donnerstag vor Beginn eines EU-Gipfels in Brüssel. Das Verfahren empfinde Polen als "ungerecht". Die EU-Kommission sieht durch Gesetzesänderungen eine "systematische Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit" in Polen und hatte die nationalkonservative Regierung in Warschau mehrmals vergeblich zu Korrekturen aufgefordert. Trotzdem waren Gesetze beschlossen worden, die die Unabhängigkeit des Obersten Gerichtes aushöhlen und die Richterbestellung unter die Kontrolle der Parlamentsmehrheit bringen.

Die beiden umstrittenen Gesetze könnten kommende Woche von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden. "Es gibt bisher keine Anzeichen, dass die rote Linie nicht überschritten wird", sagte ein EU-Diplomat. Für diesen Fall hat die EU-Kommission angedroht, ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages zu beantragen. Dem müssten vier Fünftel der EU-Staaten zustimmen, was in Brüssel als möglich gilt. Schon dies würde als empfindliche Strafe für Polen gewertet, weil noch nie ein EU-Mitglied derart an den Pranger gestellt worden ist. Nicht befürchten muss die Regierung in Warschau allerdings, ihre Stimmrechte zu verlieren. Dem müssten - mit Ausnahme Polens - alle Mitgliedsländer zustimmen. Ungarns Premier Viktor Orbán hat schon sein Veto angekündigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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