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Europäisches Parlament empfiehlt EU-Beitrittsperspektive für die Ukraine

Archivmeldung vom 28.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der EU
Flagge der EU

Mit einer einfachen Mehrheitsabstimmung beschloss das Europäische Parlament in einer Resolution am Donnerstag, den 27. Oktober in Strassburg, der Ukraine aufgrund ihrer aktuellen Entwicklung eine EU-Beitrittsperspektive anzubieten.

Mit seiner Resolution betonte das Europäische Parlament (EP) die Wichtigkeit der weiteren Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Des Weiteren wiesen die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung dem Angebot einer EU-Beitrittsperspektive für die Ukraine eine "grosse Bedeutung" zu. Laut Resolution würde solch ein Schritt im Interesse beider Parteien liegen. Deshalb erkennt das EP die Bestrebungen von Kiew aufgrund von Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union an.

Das Parlament merkte jedoch an, dass eine potenzielle Mitgliedschaft nur in Betracht gezogen werden würde, wenn alle Kriterien einschliesslich des Respekts für die demokratischen Prinzipien, die Menschenrechte, Grundfreiheiten und rechtsstaatliche Grundsätze erfüllt würden. Das EP drängte die Europäische Kommission, ein geplantes Treffen mit dem Präsidenten der Ukraine Viktor Yanukovych vor dem Gipfeltreffen zwischen der EU und der Ukraine im Dezember 2011 einzurichten. Das EP glaubt, dieser Besuch könnte eine exzellente Plattform zum Besprechen grundsätzlicher Anliegen bieten und zum Wiederherstellen eines konstruktiven Dialogs führen, welche zur Initialisierung eines Assoziierungsabkommens dienlich wären.

In der Zwischenzeit drängte das EP die Abgeordneten der Ukraine zur Gewährleistung einer innerpolitischen Stabilität "mit einem Fokus auf interne Reformen und dem Respekt für rechtsstaatliche Grundsätze einschliesslich der Einrichtung von gerechten, unparteiischen und unabhängigen rechtlichen Verfahren" besonders in Anbetracht der kürzlichen Verurteilung der früheren ukrainischen Ministerpräsidentin Yulia Tymoshenko.

Am 25. Oktober fand die 20. Verhandlungsrunde zum Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und EU statt. Diesmal standen die Verhandlungen über den politischen Teil des zukünftigen Abkommens im Mittelpunkt. Das ukrainische Verhandlungsteam bestand weiterhin darauf, die Beitrittsperspektive des Landes in einen Abschnitt des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU aufzunehmen.

Schon zuvor, am 20. Oktober 2011, einigten sich beide Parteien während der Verhandlungen in Brüssel auf alle Hauptaspekte der handelsbezogenen Abschnitte des Assoziierungsabkommens. Die Einigung auf eine tiefe und umfassende Freihandelszone wird zu einem der Kernabschnitte des seit 2007 verhandelten Assoziierungsabkommens. Es wird erwartet, dass Kiew und Brüssel das Abkommen zum Ende des Jahres 2011 unterzeichnen.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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