Gericht kommt im Fall der nichtbezahlten TV-Gebühren an die BBC in Bezug auf 9/11 zur Entscheidung
Archivmeldung vom 28.02.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtAm vergangenen Montag kam es zur Gerichtsverhandlung des britischen Dokumentarfilmers Tony Rooke, der sich weigert, die jährlich zu entrichtenden Gebühren an die Sendeanstalt British Broadcasting Corporation (BBC) zu zahlen. Obwohl der Richter Stephen Nicholls sich nicht für kompetent genug empfand, über die vorgetragenen Beweise zu richten, sprach er ein interessantes Urteil.
Rooke beruft sich auf Artikel 15, Absatz drei des britischen Terrorismus-Gesetzes, in dem es sinngemäß heißt, dass es verboten sei, Gelder zur Verfügung zu stellen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese Gelder zu terroristischen Zwecken eingesetzt werden sollen. Er wirft der BBC bewusste Irreführung der Öffentlichkeit bezüglich der Vorgänge am 11. September 2001 vor.
Es gebe wissenschaftlich fundierte Beweise, aus denen hervorgehe, dass die offizielle Version der Ereignisse des 11. September 2001 nicht stimmen könne. Diese habe die BBC der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten. Auch seien Personen durch die BBC aktiv diskreditiert worden, die versucht hätten, diese Beweise an die Öffentlichkeit zu bringen. Die BBC unterstütze damit die Vertuschung der wahren Hintergründe und Ereignisse im Zusammenhang mit den Anschlägen. So habe sie möglicherweise die terroristischen Elemente unterstützt, die an bestimmten Aspekten der Anschläge beteiligt gewesen seien, bisher aber noch nicht ermittelt und zur Verantwortung gezogen wurden. ExtremNews berichtete bereits ausführlich über den Fall.
Da Rooke die Fernsehgebühren nicht bezahlt hat, wurde gegen ihn ein Verfahren eröffnet. Am 25. Februar hatte er die Gelegenheit, sich vor einem Amtsgericht gegen den Vorwurf der angeblich gesetzeswidrigen Nichtbezahlung zu verteidigen.
Nach der Verhandlung sagte der Richter Stephen Nicholls, dass er nicht kompetent genug sei, Beweismittel den Terrorism Act betreffend anzuhören und er könne daher nur über die zugegebenen Tatsachen der nichtbezahlten Fernsehgebühren richten. Der vorbereiteten zweistündigen Präsentation wurde daher „offiziell“ nicht zugehört. Der Richter hat die Präsentation privat angeschaut, woraufhin er entschied, Tony Rooke unter Artikel 363 des Communications Act schuldig zu sprechen, aber straflos gehen zu lassen.