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EuGH: Ungarische Asylregeln verstoßen gegen EU-Recht

Archivmeldung vom 17.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die aktuellen ungarischen Asylregeln verstoßen gegen europäisches Recht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag hervor.

Demnach habe Ungarn gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der Verfahren für die Zuerkennung internationalen Schutzes und der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger verstoßen. Insbesondere stellten die "rechtswidrige Inhaftierung" von Schutzsuchenden in Transitzonen sowie die Rückführung von Flüchtlingen in ein an der Grenze befindliches Gebiet ohne Beachtung der für ein Rückkehrverfahren geltenden Garantien Verstöße gegen das Unionsrecht dar, so die Luxemburger Richter. Das Urteil ist eine Reaktion auf eine Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission. Dieser wurde im Wesentlichen stattgegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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