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Bericht: Ampel verdoppelt Militärhilfen für Ukraine

Archivmeldung vom 13.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Geld zahlen
Geld zahlen

Bild von moerschy auf Pixabay

Die Bundesregierung will die Militärhilfen für die Ukraine im nächsten Jahr offenbar verdoppeln. Darauf habe sich die Ampel in dieser Woche geeinigt, berichtet die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf das Verteidigungsministerium. Statt vier Milliarden Euro soll es demnach jetzt acht Milliarden Euro geben. In der kommenden Woche soll der Haushaltsausschuss das Vier-Milliarden-Plus offiziell beschließen, schreibt die Zeitung. Diese Erhöhung hat auch einen Effekt auf die Nato-Quote, die vorschreibt, dass jedes Mitgliedsland mindestens zwei Prozent seines Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung ausgibt. Laut Ministeriumsberechnungen erreicht Deutschland im Jahr 2024 nun sogar 2,1 Prozent. Haushaltsexperte Andreas Schwarz (SPD) sagte der "Bild am Sonntag":

 "Die Verdopplung der Militärhilfe ist richtig und wichtig. Damit wird unser Versprechen an die Ukraine mit dem nötigen Geld hinterlegt. Dass wir so auch noch die Nato-Quote mit 2,1 Prozent erfüllen, ist ein großer Erfolg der Ampel." Ursprünglich hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Bundeshaushalt 2024 nur vier Milliarden Euro für die Militärhilfe eingeplant. Das Geld war allerdings fast komplett für bereits zugesagte Projekte verplant. Nur 120 Million en Euro blieben dem Verteidigungsministerium für neue Unterstützung übrig. Das Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD) protestierte, forderte in den laufenden Haushaltsverhandlungen fünf Milliarden Euro zusätzlich für die militärische Unterstützung der Ukraine. Jetzt die Kehrtwende: Vier Milliarden stehen in 2024 zusätzlich zur Verfügung. Dazu kommen noch zwei Milliarden Euro, die das Verteidigungsministerium als sogenannte Verpflichtungsermächtigungen für langfristige Rüstungsverträge ausgeben darf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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