Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Justizministerin will Umwandlungsgesetz wegen Brexit ändern

Justizministerin will Umwandlungsgesetz wegen Brexit ändern

Archivmeldung vom 06.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katarina Barley (2017)
Katarina Barley (2017)

Foto: © Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) trifft Vorsorge für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union: Sie will bestimmte Unternehmen davor retten, hierzulande ihre Niederlassungsfreiheit zu verlieren. "Gerade viele Kleinunternehmen und Existenzgründer haben sich in der Vergangenheit für die einfach zu gründende englische Limited entschieden", sagte Barley dem "Handelsblatt". "Mit dem Brexit stehen sie vor einer ernst zu nehmenden Herausforderung. Ihnen wollen wir helfen."

Betroffen sind laut Gesetzentwurf schätzungsweise 8.000 bis 10.000 Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik haben. "Mit dem Wirksamwerden des Brexits verlieren diese Gesellschaften ihre Niederlassungsfreiheit und werden in Deutschland nicht mehr als solche anerkannt", heißt es in dem Entwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet. "Das kann für die Gesells chafter gravierende Folgen haben", sagte ein Sprecher des Justizministeriums der Zeitung.

"Diese können im Ernstfall eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen auch für Altschulden der Gesellschaft bedeuten." Darum will Barley nun das Umwandlungsgesetz ändern. Damit würde den Gesellschaften die Möglichkeit gegeben, unter Nutzung eines Verschmelzungsverfahrens in eine inländische Gesellschaftsrechtsform zu wechseln. Ein Bestandsschutz wird nicht gewährt. Wer sich nicht kümmert, muss also damit rechnen, automatisch in einer "Auffangrechtsform" mit hohen Haftungsrisiken zu landen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte glich in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige