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Die Schweiz verhindert Umgehung der EU-Sanktionen durch Russen

Archivmeldung vom 03.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Collage: STIMME RUSSLANDS
Bild: Collage: STIMME RUSSLANDS

Der schweizerische Bundesrat hat mittels einer Verordnung Maßnahmen getroffen, damit ihr Staatsgebiet nicht zur Umgehung der Sanktionen der internationalen Gemeinschaft gegenüber Russland im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine missbraucht werden könne. Dies meldete am gestrigen Abend Radio "Stimme Russlands" auf seiner Webseite.

Weiter hieß es dort: "Ab sofort dürfen in der Schweiz niedergelassene Finanzintermediäre keine neuen Geschäftsbeziehungen mit 33 Personen eingehen, die in der EU mit Finanzsanktionen belegt worden sind. Die betroffenen Personen können somit Vermögenswerte, die sie außerhalb der EU halten, nicht in die Schweiz transferieren. Allenfalls bereits bestehende Geschäftsbeziehungen der genannten Personen fallen nicht unter dieses Verbot. Die Reisebeschränkungen, welche die EU gegenüber denselben 33 natürlichen Personen erlassen hat, wirken sich durch das Schengen-Assoziierungsabkommen auch auf die Schweiz aus.

Mit dieser Maßnahme will der Bundesrat verhindern, dass der Eindruck geweckt wird, der Schweizer Finanzplatz profitiere von den restriktiven Maßnahmen der EU."

Quelle: online Redaktion Radio „Stimme Russlands"

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