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Verteidigungsministerium informiert über "gezielte Tötungen"

Archivmeldung vom 17.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Logo des Bundesministeriums der Verteidigung
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Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gibt in einem Antwortschreiben auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Rolf Mützenich erstmals detaillierte Einblicke in die Abläufe des "targeted killing", des gezielten Tötens von Aufständischen in Afghanistan. Das berichtet "Bild.de". Auch geht aus dem Schreiben, das "Bild.de" vorliegt, hervor, wie die Zielpersonen für die "Wirkungslisten" ausgewählt werden.

Allerdings wird, so heißt es in dem Schreiben, "im Rahmen der deutschen Mitwirkung am ISAF-Targeting-Prozess ausschließlich die Handlungsempfehlung `Festnahme` gegeben." Deutsche Soldaten, so berichtet "Bild.de" unter Berufung auf das Schreiben aus dem BMVg, würden sich nicht an gezielten Tötungen beteiligen, sondern operieren "ausschließlich mit dem Ziel, die Person festzusetzen." Grundlage für das "Targeting" sei das humanitäre Völkerrecht, heißt es in dem Schreiben des Verteidigungsministeriums. So berichtet "Bild.de", man dürfe "feindliche Kämpfer gegebenenfalls auch außerhalb der Teilnahme an konkreten Feindseligkeiten ... gezielt bekämpfen, was auch den Einsatz tödlich wirkender Gewalt einschließen kann."

Auch deutsche Soldaten versorgen die zuständigen Befehlsstellen mit Informationen und Aufklärungsergebnissen über hochranige Taliban- und Al-Qaida-Anführer. "Aufklärungsergebnisse deutscher Kräfte", heißt es laut "Bild.de" in dem BMVg-Schreiben, "tragen .. zur Identifizierung und Auswahl potenzieller militärischer Ziele im Rahmen des ISAF-Targeting bei. In diesem Verfahren werden auch Informationen über Personen weitergegeben, die mit der Vorbereitung und Durchführung von Anschlägen gegen ISAF und die afghanische Staatsgewalt in Zusammenhang gebracht werden." Auf der Zielliste der internationalen Schutztruppe in Afghanistan (ISAF) werden die Aufständischen und Terroristen in verschiedene Kategorien eingeteilt.

So heißt es im Schreiben des BMVg, dass "auf der Grundlage eines festgelegten Kriterienkatalogs Zielpersonen Handlungsempfehlungen zugeordnet werden. Bei Personen, die sich unmittelbar oder dauerhaft an den Feindseligkeiten beteiligen, besteht die Möglichkeit, die Anwendung gezielt tödlich wirkender militärischer Gewalt zu empfehlen." Über jede Zielperson gebe es einen so genannten "Target Folder (eine Art Dossier über die Zielperson)." Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Geltow bei Potsdam beteilige sich, so das Papier, am Targeting-Prozess "mit der Erstellung von Zielunterlagen." Als letzte Stufe des "Targeting-Prozesses" übergibt der deutsche Kommandeur des Regionalkommandos Nord in Afghanistan (ein Zwei-Sterne-General der Bundeswehr) die ausgewählten Ziele an das Hauptquartier (HQ) der ISAF in Kabul.

"Er bedient sich hierzu seiner `Target Support Cell`", heißt es laut "Bild.de" in dem BMVg-Schreiben. "Diese bereitet die Empfehlungen zur Nominierung von Zielen für die unterschiedlichen Wirkungslisten an HQ ISAF vor." In letzter Instanz entscheidet dann ISAF-Kommandeur General David Petraeus über die "Ziel-Nominierung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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