Bamf leitet Prüfverfahren gegen Flüchtlinge wegen Heimreisen ein

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat Verfahren gegen mehr als 2.000 Flüchtlinge angelegt, die in den vergangenen Monaten in ihre Heimat gereist sind. Das berichtet die "Welt am Sonntag" nach einer Anfrage bei der Behörde.
Am Ende des Verfahrens steht ein möglicher Entzug des Schutztitels in
Deutschland. Zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. März 2025 seien
"insgesamt 2.157 Widerrufsprüfverfahren aufgrund temporärer Heimreisen
in das Herkunftsland angelegt" worden, sagte ein Bamf-Sprecher der "Welt
am Sonntag". Die häufigsten Heimreiseländer waren in diesem Zeitraum
demnach der Irak mit 762 Fällen, Syrien mit 734 Fällen, Afghanistan mit
240 Fällen, der Iran mit 115 Fällen und die Türkei mit 31 Fällen.
Sobald
das Amt von einer Heimreise erfahre, lege es eine "Widerrufsakte an, um
den Vorgang zu dokumentieren", sagte der Sprecher weiter. "Für das
Herkunftsland Syrien gilt derzeit aber ein temporärer
Verfahrensaufschub, das heißt, die Verfahren werden derzeit nicht weiter
bearbeitet." Die Zahlen geben erstmals detailliert Auskunft über den
Umfang der Prüfverfahren, die das Bamf gegen Flüchtlinge aufgrund von
Heimreisen eingeleitet hat.
Grundsätzlich kann der Schutzstatus
aus mehreren Gründen geprüft und widerrufen werden, etwa wenn sich die
Lage im Herkunftsland geändert hat oder wenn Betroffene schwer
straffällig wurden. In den vergangenen Jahren hatte die Behörde
lediglich die Gesamtzahl der Verfahren angegeben. Demnach wurden im
gesamten Jahr insgesamt 17.578 sogenannte Widerrufsprüfverfahren
angelegt.
Die Regeln für Heimreisen von Flüchtlingen wurden aber
zuletzt gesetzlich verschärft. Seit dem 31. Oktober 2024 gilt die
gesetzliche Klarstellung, dass die Voraussetzungen für Schutz in der
Regel nicht mehr vorliegen, wenn Betroffene in ihre Heimat reisen.
Ausnahmen
bestehen, "wenn die Reise sittlich zwingend geboten ist".
Schutzberechtigte sind seitdem "verpflichtet, Reisen in ihren
Herkunftsstaat sowie den Grund der Reise vor Antritt der Reise gegenüber
der zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen". Die Ausländerbehörde
leitet die Anzeige dann "zur Prüfung des Widerrufs der Rechtsstellung"
an das Bamf weiter. Bislang steht nur in einem Bruchteil der Verfahren
am Ende der Entzug des Schutztitels.
Quelle: dts Nachrichtenagentur