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EuGH stärkt Fluggastrechte bei Vorverlegungen

Archivmeldung vom 21.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Fluggästen bei der Vorverlegung von Flügen gestärkt. Ein Flug sei als "annulliert" anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlege, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag.

Zur Begründung hieß es, dass eine Vorverlegung in gleicher Weise wie eine Verspätung zu "schwerwiegenden Unannehmlichkeiten" führen könne. Zudem stellte der EuGH klar, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen im Fall einer erheblichen Vorverlegung des Fluges, die zu einem Ausgleichsanspruch führt, stets den Gesamtbetrag zahlen müsse. Hintergrund des Urteils sind mehrere Rechtsstreitigkeiten aus Österreich und Deutschland. Das Landesgericht Korneuburg und das Landgericht Düsseldorf hatten den EuGH um eine Reihe von Klarstellungen ersucht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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