Brüssel will Deutschlands Verstoß gegen EU-Freizügigkeit ahnden
Archivmeldung vom 25.08.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin Jahr nach dem Streit zwischen Frankreich und der EU-Kommission wegen der Abschiebung von Roma hat Brüssel auch gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" wirft die Behörde Deutschland Verstöße gegen das EU-Recht auf Freizügigkeit vor. Demnach verletzen deutsche Behörden unter anderem hinsichtlich der Familienzusammenführung europäische Vorschriften.
So wird beispielsweise der Zuzug direkter Verwandter nur in Härtefällen genehmigt. Laut EU-Recht dürfen Angehörige aber auch dann nachgeholt werden, wenn der aufenthaltsberechtigte Unionsbürger für den Unterhalt garantiert oder mit der Person bereits im Herkunftsland dauerhaft zusammengelebt hat. Diskriminierend gehen die Deutschen zudem nach Ansicht Brüssels gegen Homosexuelle vor. So dürfen gleichgeschlechtliche Lebenspartner nur dann nachziehen, wenn sie einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse erbringen. Auch sind die Behörden über die Maßen streng, wenn ein Unionsbürger ausgewiesen wird. Eine solche Maßnahme ist grundsätzlich möglich, wenn beispielsweise die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Gesundheit gefährdet ist. Doch darf diese Sanktion nur zeitlich begrenzt verhängt werden; in Deutschland aber gilt sie automatisch auf alle Zeiten.
Darüber hinaus müssen Ehe- und Lebenspartner aus EU-Staaten die Kosten für ihre Aufenthaltspapiere tragen. Personen aus Drittstaaten müssen dies nicht, was gegen das Recht auf Gleichbehandlung verstößt. Die Bundesregierung hat mittlerweile auf die Kritikpunkte reagiert. Man führe "einen konstruktiven Dialog", heißt es in Brüssel.
Quelle: dts Nachrichtenagentur