Jeder 14. Syrer hat unbefristete Aufenthaltserlaubnis
In Deutschland verfügt etwa jeder 14. Syrer ohne deutschen Pass über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. "Rund 72.000" der 974.136 Syrer in Deutschland hätten zum Stichtag 31.10.2024 eine "Niederlassungserlaubnis" besessen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der "Welt".
Eine Niederlassungserlaubnis berechtigt grundsätzlich zum unbefristeten
Aufenthalt in Deutschland, unabhängig von der Situation im
Herkunftsland. Inhaber des entsprechenden Titels können in der Regel
nicht abgeschoben werden.
Wer eine Niederlassungserlaubnis
erhalten will, muss sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in
Deutschland aufhalten und in dieser Zeit Beiträge zur Rentenversicherung
geleistet haben. Außerdem müssen ausreichende Sprachkenntnisse
vorliegen und der Lebensunterhalt gesichert sein. Für anerkannte
Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Asylberechtigte
gelten leichtere Bedingungen. So entfällt etwa die Pflicht, Beiträge zur
Rentenversicherung geleistet zu haben, der Lebensunterhalt muss nur
"überwiegend" gesichert sein.
"Diejenigen, die die
Voraussetzungen für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erfüllen, sind
gut beraten, sich jetzt darum zu kümmern", sagte der Asylrechtsexperte
Daniel Thym von der Universität Konstanz der "Welt". "Sinnvoll wäre eine
obligatorische Beratung für alle Syrer, in der sie über den drohenden
Verlust des Bleiberechts aufgeklärt werden und aufgezeigt bekommen, wie
sie ihr Aufenthaltsrecht unabhängig vom Schutzstatus verfestigen können,
wenn sie die Voraussetzungen erfüllen." Dazu gehörten die normalen
Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte und Studierende genauso wie eine
geförderte freiwillige Rückkehr nach Syrien, wenn es diese künftig gebe.
Bei Bedarf müsse der Gesetzgeber nachbessern.
Laut der
Vorsitzenden des Verbandes Deutsch-Syrischer Hilfsvereine, Nahla Osman,
ist eine Niederlassungserlaubnis für Syrer, die nur subsidiären Schutz
erhalten haben, bislang nicht sonderlich attraktiv. "In der Tat
beantragen die meisten der Syrer direkt die Einbürgerung, da die
Niederlassungserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte 60 Monate
Pflichtbeiträge in die Rente und fünf Jahre Berufstätigkeit
voraussetzt", sagte Osman der "Welt". "Bei der Einbürgerung sind diese
Voraussetzungen nicht so hoch. Zudem benötigen viele aktuelle
Reisepässe, die sie nicht vorlegen können."
Von 2011 bis Ende
2023 haben sich außerdem laut Einbürgerungsstatistik 169.277 Syrer in
Deutschland einbürgern lassen. Auch im Jahr 2024 erhielten Tausende
Syrer den deutschen Pass, wie Daten aus den sechs Großstädten Hamburg,
München, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund und Essen zeigen, über welche die
"Welt" berichtet. Demnach wurden allein in diesen sechs Städten rund
6.000 Syrer eingebürgert. Für sie kommt eine Abschiebung nicht infrage.
Quelle: dts Nachrichtenagentur