EU verspricht: Keine Abstriche am Verbraucherschutz bei Freihandelsabkommen mit den USA
Archivmeldung vom 16.04.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEU-Handelskommissar Karel De Gucht hat die Vorbehalte von Verbraucherschützern gegen das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zurückgewiesen. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte er, "TTIP wird nicht dazu führen, dass wir unsere bewährten Gesundheits- und Sicherheitsstandards senken, insbesondere im Bereich der Lebensmittelsicherheit und im Verbraucherschutz". De Gucht versprach: "Dafür steht die Europäische Kommission ein."
Vor allem deutsche Verbraucherschützer warnen davor, dass das Freihandelsabkommen in den USA erlaubten Produkten wie Genfood, Hormonfleisch und Chlorhühnchen den Weg auch auf den europäischen Markt öffnen könnte. Der EU-Kommissar wehrte sich auch gegen den Vorwurf, die Öffentlichkeit nicht ausreichend über die Verhandlungen zu informieren: "Wir haben so viele Informationen wie noch nie zuvor öffentlich zugänglich gemacht", sagte er. Klar sei allerdings auch, "dass wir die Öffentlichkeit nicht mit an den Verhandlungstisch nehmen können." Alle Verhandlungen brauchten ein gewisses Maß an Vertraulichkeit.
De Gucht geht davon aus, dass das transatlantische Freihandelsabkommen zwischen EU und USA auf jeden Fall durch das Europäische Parlament und den Ministerrat ratifiziert werde. Ob es auch der Zustimmung der 28 nationalen Parlamente bedürfe, entscheide sich erst nach einer Analyse des Abkommens, so wie es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung vorliegen werde, betonte De Gucht gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Er reagierte damit auf die Einschätzung des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums, wonach das Freihandelsabkommen wohl nur mit dem Segen des Bundesrats rechtskräftig sein werde. Die umstrittenen Investitionsschutz-Klauseln sollen nach dem Willen des EU-Handelskommissars Bestandteil der Verhandlungen bleiben. "Ich verspreche mir einen europäischen Entwurf für ein gerechteres, transparenteres Schiedsgerichtsverfahren, den wir auch als Vorlage für zukünftige Abkommen benutzen können", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er wolle für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der politischen Gestaltungshoheit des Staates und den legitimen Interessen eines Investors sorgen.
Die Kritik an dem Investorenschutz richtet sich vor allem gegen die sogenannten Schiedsgerichte, die außerhalb der nationalen Rechtssysteme Recht sprechen können. Hoch spezialisierte und dotierte Anwälte könnten dann Konzerninteressen gegenüber Regierungen einklagen, warnen Experten. Nach Kritik auch des deutschen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) wurde das Thema zunächst bis nach den Europawahlen Ende Mai auf Eis gelegt. Nach Angaben von De Gucht, hat Gabriel ihm in einem Brief, seine Bedenken dargestellt. Der Minister habe aber auch betont, dass erst auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses entschieden werden sollte, "ob entsprechende Regelungen im TTIP-Abkommen notwendig und sinnvoll sind", betonte der EU-Kommissar. Das halte auch er für die "richtige Herangehensweise".
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)