Nur 67 von 56.134 abgelehnten Afghanen zurück in ihre Heimat gebracht
Archivmeldung vom 25.02.2017
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Freigeschaltet durch André OttIn Deutschland haben zum 31. Januar 2017 insgesamt 12.581 ausreisepflichtige Afghanen gelebt: Das teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) der "Welt am Sonntag" mit. Darunter waren allerdings nur 2.133 Personen vollziehbar ausreisepflichtig, wie das Bamf weiter mitteilte. Alle übrigen hatten eine Duldung, weil ein sogenanntes Abschiebungshindernis vorliegt. Darunter fallen etwa schwere Erkrankungen, die Sorge für minderjährige Kinder mit Aufenthaltsrecht oder ungeklärte Identität. Allerdings wurden 56.134 Asylanträge abgelehnt.
Am Mittwoch waren 18 Afghanen mit der dritten Sammelrückführung von München nach Kabul geflogen worden. Im vergangenen Jahr schob Deutschland insgesamt 67 Ausreisepflichtige nach Afghanistan ab, 2015 und 2014 waren es jeweils neun. Im vergangenen Jahr beantragten rund 127.000 Afghanen Asyl in Deutschland.
Jeder Fünfte (20,2 Prozent bzw. 25.654) wurde 2016 als Flüchtling nach der Genfer Konvention inklusive Asyl anerkannt - dafür muss eine individuelle Verfolgung drohen, die Herkunft aus einem Kriegsland reicht nicht aus.
Weitere 35,6 Prozent (45.212) erhielten den schwächeren subsidiären- oder den Abschiebeschutz, weil zwar keine Verfolgung, aber Gefahr für Leib- und Leben festgestellt wurde. Die Anträge der übrigen wurden abgelehnt (56.134).
Bei Betrachtung der Zahlen zeigt sich klar, daß die Behörden defakto Handlungsunfähig sind die eigenen Gesetze einzuhalten und es einen praktischen Abschiebestopp gibt. Wenn von den abgelehnten 56.134 Asylverfahren am Ende 67 real zurück in ihr Heimatland geflogen werden entspricht das 0,12 Prozent. Woher die Bamf die Zahl von nur 12.581 Ausreisepflichtigen konstruiert obwohl bei 56.134 Afghanen die Aslyanträge abgelehnt wurden bleibt bis jetzt unklar.
Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott