Familiennachzug aus Griechenland stockt erneut: Fehlende Dokumente sind der Grund
Archivmeldung vom 18.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Familiennachzug von Einwanderern, die in Griechenland gestrandet sind, stockt seit Jahresbeginn wieder. In den ersten vier Monaten (Stichtag 7. Mai) stellten griechische Behörden Anträge für 870 Flüchtlinge, zu ihren Angehörigen nach Deutschland nachzukommen. Davon lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 582 Fälle ab, das entspricht einer Quote von 67 Prozent.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Gökay Akbulut hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) vorliegt. Im vergangenen Jahr waren fast alle Anträge akzeptiert worden: So wurden 2017 insgesamt 5692 Anträge gestellt. Das Bamf gab für 5307 Fälle grünes Licht.
Die Ablehnung erfolgte meist aus bürokratischen Gründen. Nach Angaben der Linken entscheidet das Bamf häufig gegen Anträge, weil Übersetzungen von Dokumenten nicht beigefügt sind wie etwa Urkunden, die die Familienzusammengehörigkeit belegen. Nach der Dublin-Verordnung sei es aber nicht zulässig, solche Übersetzungen zu fordern.
Die Linke kritisiert diese Praxis. Die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut sagte: "Das ist ein Skandal und eine unzulässige Rechtsverweigerung." Für viele Einwanderer in Griechenland sei die Familienzusammenführung häufig der letzte Weg raus aus dem Elend. Auch die in Deutschland angekommenen Einwanderer könnten sich besser integrieren, wenn ihre Ehepartner und Kinder bei ihnen seien.
Um den Familiennachzug im Rahmen der Dublin-Verordnung hatte es immer wieder Ärger gegeben. Die Dublin-Verordnung regelt: Wenn ein Mitglied der Familie in Deutschland einen Asylantrag gestellt oder einen Schutzstatus erhalten hat, liegt die Zuständigkeit für weitere Anträge enger Familienangehöriger ebenso bei Deutschland. Noch immer warten mehrere tausend syrische, aber zum Beispiel auch afghanische und irakische Familienangehörige auf ihre Überstellung nach Deutschland. Bei dieser Art von Familienzusammenführung geht es nicht um den Familiennachzug aus den Herkunftsländern, der für Einwanderer mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutz ab August wieder möglich sein soll.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)