Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Familiennachzug aus Griechenland stockt erneut: Fehlende Dokumente sind der Grund

Familiennachzug aus Griechenland stockt erneut: Fehlende Dokumente sind der Grund

Archivmeldung vom 18.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Einwanderer (Symbolbild)
Einwanderer (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Familiennachzug von Einwanderern, die in Griechenland gestrandet sind, stockt seit Jahresbeginn wieder. In den ersten vier Monaten (Stichtag 7. Mai) stellten griechische Behörden Anträge für 870 Flüchtlinge, zu ihren Angehörigen nach Deutschland nachzukommen. Davon lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 582 Fälle ab, das entspricht einer Quote von 67 Prozent.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Gökay Akbulut hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) vorliegt. Im vergangenen Jahr waren fast alle Anträge akzeptiert worden: So wurden 2017 insgesamt 5692 Anträge gestellt. Das Bamf gab für 5307 Fälle grünes Licht.

Die Ablehnung erfolgte meist aus bürokratischen Gründen. Nach Angaben der Linken entscheidet das Bamf häufig gegen Anträge, weil Übersetzungen von Dokumenten nicht beigefügt sind wie etwa Urkunden, die die Familienzusammengehörigkeit belegen. Nach der Dublin-Verordnung sei es aber nicht zulässig, solche Übersetzungen zu fordern.

Die Linke kritisiert diese Praxis. Die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut sagte: "Das ist ein Skandal und eine unzulässige Rechtsverweigerung." Für viele Einwanderer in Griechenland sei die Familienzusammenführung häufig der letzte Weg raus aus dem Elend. Auch die in Deutschland angekommenen Einwanderer könnten sich besser integrieren, wenn ihre Ehepartner und Kinder bei ihnen seien.

Um den Familiennachzug im Rahmen der Dublin-Verordnung hatte es immer wieder Ärger gegeben. Die Dublin-Verordnung regelt: Wenn ein Mitglied der Familie in Deutschland einen Asylantrag gestellt oder einen Schutzstatus erhalten hat, liegt die Zuständigkeit für weitere Anträge enger Familienangehöriger ebenso bei Deutschland. Noch immer warten mehrere tausend syrische, aber zum Beispiel auch afghanische und irakische Familienangehörige auf ihre Überstellung nach Deutschland. Bei dieser Art von Familienzusammenführung geht es nicht um den Familiennachzug aus den Herkunftsländern, der für Einwanderer mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutz ab August wieder möglich sein soll.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte traube in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige