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Vatikan geht bei Missbrauchsanzeigen meist von Berechtigung aus

Archivmeldung vom 21.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wappen der Istituto per le Opere di Religione (IOR) (deutsch Institut für die religiösen Werke), allgemein bekannt als die Vatikanbank.
Wappen der Istituto per le Opere di Religione (IOR) (deutsch Institut für die religiösen Werke), allgemein bekannt als die Vatikanbank.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die für die strafrechtliche Sanktionierung von Missbrauchstätern zuständige Behörde im Vatikan hat seit langem keinen Zweifel daran, "dass die weit überwiegende Mehrzahl der Anzeigen, die gegen Priester wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger erstattet werden, im Kern berechtigt sind". Der Satz findet sich in einem Schreiben der Vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre vom 28. Juli 2012, über das die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Der Sekretär und spätere Kardinalpräfekt der Kongregation, Luis Ladaria SJ, nimmt in dem an den Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker gerichteten Brief zum Fall des ehemaligen Essener Bischofs Franz Hengsbach Stellung. Er war 2011 beschuldigt worden, sich 1954 an einem 16 Jahre alten Mädchen vergangen zu haben. 

1958 war er Bischof von Essen geworden und 1988 von Papst Johannes Paul II. in das Kardinalskollegium aufgenommen worden. Zum Zeitpunkt der Beschuldigung war Franz Hengsbach seit zehn Jahren verstorben, weswegen weitere Nachforschungen unterblieben und der Antrag der mutmaßlich Betroffenen auf Anerkennung des erlittenen Leids mit dem Segen Roms unterdrückt wurde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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