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Belgien: Polizei mit Wasserwerfern, Tränengas und Hunden gegen friedliche Bürger

Archivmeldung vom 06.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
So werden friedliche Bürger eingeschüchtert. / Bild: Wikipedia/Collectorofinsignia Lizenz: CC BY-SA 3.0] / UM
So werden friedliche Bürger eingeschüchtert. / Bild: Wikipedia/Collectorofinsignia Lizenz: CC BY-SA 3.0] / UM

Unter dem Motto „La Boum“ versammelten sich rund 5.000 vorwiegend junge Leute am Donnerstag im Brüsseler Waldpark Bois de la Cambre. Das Motto war offensichtlich eine Anspielung auf eine französische Teenager-Romanserie der 1980er-Jahre, und wurde anfangs nur scherzhafter Weise auf Social-Media propagiert. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einne Bericht in "Zur Zeit".

Weiter berichtet das Magazin: "

Wasserwerfe – Tränengas – berittene Polizei – Hunde

Nach mehrfacher Aufforderung die Ansammlung freiwillig aufzulösen, kamen gegen 17 Uhr Ortszeit Bereitschaftspolizisten, um die Menge aufzulösen. Das artete schließlich mit dem Einsetzen von Wasserwerfer und Tränengas aus. Auch berittene Polizisten und Polizeihunde waren im Einsatz. 26 Beamten wurden verletzt.

Was zu Beginn eine spontane Feier war, entwickelte sich plötzlich zu einer ausufernden Wutbürgerdemonstration. Laut schrie die Menge nach “Freiheit”. Vereinzelnd flogen auch Flaschen und Feuerwerkskörper auf die Polizisten. Außerdem wurde zumindest eine Barrikade angezündet. Nach Auflösung der Menschenmenge im Park, soll sich die Masse nach Anbruch der Nacht kurzerhand auf die Straße begeben haben.

Ausgangssperren laut Gerichtsentscheid rechtswidrig

Am gestrigen Mittwoch entschied ein Brüsseler Gericht, dass die Ausgangssperren mangels parlamentarischer Genehmigungen verfassungswidrig seien. Die Gerichte forderten, unter der Androhung von Geldstrafen auf, die Regelungen innerhalb von 30 Tagen aufzuheben.

Frankophone und flämische Menschenrechtskämpfer Seite an Seite

Die Regierung kann sich leicht eine Geldstrafe von ein paar Tausend Euro pro Tag leisten. Dass sich allerdings die ansonsten gegnerischen frankophonen und flämischen Menschenrechtskämpfer gegen die „Lockdowns“ zusammenschlossen, sollte jenen zum Bedenken geben.

Quelle: Unser Mitteleuropa

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