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Deutschland hat 2015 mehr als 12.000 EU-Bürger des Landes verwiesen

Archivmeldung vom 11.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Deutsche Behörden haben seit Anfang 2015 insgesamt 12.375 EU-Bürgern das Aufenthaltsrecht in Deutschland entzogen und die Wiedereinreise verboten. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Ein großer Teil der Einreisesperren wurde demnach verhängt, weil die Betroffenen straffällig geworden sind, etwa wegen eines Sozialmissbrauchs. Möglich ist der Entzug des Aufenthaltsrechts allerdings auch, wenn die Arbeitssuche erfolglos geblieben ist. Nur 58 Verbote wurden wegen falscher Dokumente und Identitätsnachweise erteilt. Allein die nordrhein-westfälischen Behörden verhängten 2.732 Einreiseverbote gegen EU-Bürger, heißt es in dem Papier. "Das EU-Recht sieht Einreiseverbote nur bei Gefahren für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit vor", kritisierte Grünen-Politiker Volker Beck. Da Deutschland aber auch Verbote wegen falscher Dokumente verhänge, müsse die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Das Prinzip der Freizügigkeit eröffnet Arbeitsuchenden aus anderen EU-Ländern die Möglichkeit, sich in Deutschland innerhalb von sechs Monaten einen Arbeitsplatz zu suchen. Für Deutschland galten bis Mitte 2011 noch Übergangsregeln. Seit Anfang 2015 gilt die Freizügigkeit auch für Bulgaren und Rumänen. Um Sozialmissbrauch vorzubeugen, verschärfte Deutschland damals die Aufenthaltsregeln.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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