EU-Kommission will neue Liste mit 23 Geldwäscheparadiesen vorlegen
Archivmeldung vom 28.01.2019
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Freigeschaltet durch André OttIm Kampf gegen Geldwäsche und internationale Terrorfinanzierung will die EU-Kommission Anfang Februar eine neue schwarze Liste von Risikostaaten veröffentlichen. Das berichtet die "Welt" (Montagsausgabe) unter Berufung auf hohe EU-Diplomatenkreise in Brüssel.
"Auf der neuen Liste sind 23 Länder enthalten", sagte ein EU-Diplomat, der mit der Angelegenheit vertraut ist. Die neue schwarze Liste ist damit nahezu doppelt so umfangreich wie die bisherige Auflistung, die insgesamt nur zwölf Staaten umfasst. Die aufgeführten Länder stellen wegen mangelnder Aufsichtspflicht oder laxer Gesetzgebung für die Sicherheit und das Finanzsystem der EU ein ernsthaftes Risiko dar. Als Länder mit - so wörtlich in dem Bericht der EU-Kommission - "strategischen Mängeln" bei der Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung führt die Kommission laut der Zeitung neben Panama, Libyen und Saudi-Arabien auch einige Länder auf, die zu US-amerikanischem Staatsgebiet gehören, etwa die Virgin-Islands und Amerikanisch-Samoa im Südpazifik. Dies könnte nach Ansicht von EU-Diplomaten zu Problemen mit der US-Regierung unter Präsident Donald Trump führen, der mit den Europäern bereits in Verteidigungs- und Handelsfragen im Streit liegt.
Wie das Blatt weiter berichtet, hat die EU-Kommission bei der Erstellung der neuen schwarzen Liste von Geldwäscheparadiesen in den vergangenen Monaten eine eigene Methode zur Bewertung von risikoreichen Drittstaaten entwickelt und jetzt erstmals selbstständig eine Liste erstellt. In der Vergangenheit war Brüssel den Empfehlungen der "Financial Action Task Force" (FATF), einem internationalen Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Sitz in Paris, gefolgt. Dem Gremium gehören derzeit 35 Länder, darunter auch Deutschland, aber auch die EU-Kommission und der Golf-Kooperationsrat an. Den aufgeführten Drittstaaten drohen zwar keine Sanktionen seitens der EU.
Die europäische Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche (vierte EU-Geldwäscherichtlinie) verpflichtet in der EU tätige Banken und andere Unternehmen aber, im Umgang mit natürlichen oder juristischen Personen mit Sitz in den aufgeführten Hochrisikoländern - so wörtlich - "verstärkte Sorgfaltspflichten" anzuwenden und umfangreiche Informationen einzuholen. So muss der Zahlungsempfänger Details zu der geplanten Geschäftsbeziehung, zur Herkunft der Gelder und den Gründen für die geplante Transaktion erfragen. Deutschland hat nach Auffassung der EU-Kommission bisher versäumt, wichtige Vorgaben der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, umzusetzen. Die Kommission hat darum in der vergangenen Woche ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesregierung eingeleitet.
Quelle: dts Nachrichtenagentur