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Wehrdienstverweigerer bei syrischer Armee erhalten Flüchtlingsstatus in Deutschland

Archivmeldung vom 08.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Syrischen Wehrdienstverweigerern ist laut einer Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen. Zu dieser Entscheidung ist der fünfte Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Urteilen gekommen.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "In den zu verhandelnden Verfahren habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMV) den Syrern nur subsidiären Schutz zugestanden. Dies bringe beispielsweise Einschränkungen beim Familiennachzug mit sich. Die Betroffenen sollen dagegen geklagt haben.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen habe nun geurteilt, dass der Flüchtlingsstatus im Gegensatz zum nur subsidiären Schutz voraussetze, dass die Betroffenen nicht nur mit staatlicher Verfolgung rechnen müssten, sondern dass ihnen diese auch in Wirklichkeit drohe.

„Dies sei bei Wehrdienstverweigerern der Fall, weil sie von syrischen Behörden als Oppositionelle behandelten würden“, zitiert die dpa das OVG."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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