Anschläge von Paris: Mitverschwörer waren nicht in Terrorfahndung
Archivmeldung vom 17.05.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSelbst nach den Attacken vom 13. November mit 130 Toten waren die mutmaßlichen Mitverschwörer nicht zur Festnahme ausgeschrieben. Nach Recherchen der "Welt am Sonntag" sollten der Algerier Adel H. und der Pakistaner Muhamad U. bei einem Antreffen lediglich kontrolliert werden. So lautete der Eintrag im Schengener Informationssystem (SIS), der europäischen Fahndungsdatei.
Die beiden IS-Anhänger waren am 3. Oktober 2015 zusammen mit zwei späteren Attentätern per Flüchtlingsboot auf der griechischen Insel Leros angekommen. Während das Duo, das sich später vor dem Stade de France in die Luft sprengte, weiterreiste, wurden H. und U. aufgehalten, weil sie im Besitz von Pässen waren, die der IS im syrischen Rakka erbeutet hatte. Ende Oktober ließen die griechischen Behörden sie jedoch trotz der Vorwürfe weiterziehen. Mit Hilfe deutscher Sicherheitsbehörden wurden die beiden erst im Dezember in einer Flüchtlingsunterkunft in Salzburg ausgemacht und dort schließlich von der österreichischen Polizei festgenommen. Mittlerweile sollen sie gestanden haben, mit einem Auftrag für einen Anschlag in Frankreich unterwegs gewesen zu sein.
Ein Ermittler erklärte gegenüber der "Welt am Sonntag": "Wir hatten nicht genug in der Hand, um sie festzunehmen, wir wollten aber wissen, wo sie sind."
Den innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), beunruhigt, dass die Behörden selbst bei den vorliegenden Hinweisen zurückhaltend agieren musste. "Bei den über Leros eingereisten Verdächtigen hätte ein gezielter, frühzeitiger Zugriff erfolgen müssen", sagte Mayer mit Bezug auf die neuen Erkenntnisse. Er forderte bei einem derartigen Terrorverdacht mehr Befugnisse für die Behörden: "Für mich steht fest, dass bei derartigen Verdachtsfällen im Zweifel früher als später die Festnahme möglich sein muss und erfolgen sollte, um eine bestehende Bedrohung für die Bevölkerung zu minimieren", sagte Mayer.
Bei einer Einreise der Terrorverdächtigen nach Deutschland hätte nach Informationen der "Welt am Sonntag" eine Festnahme durchaus erfolgen können. Und zwar auf Grundlage der "Gefahrenabwehr" gemäß des BKA-Gesetzes.
Quelle: dts Nachrichtenagentur