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Abschiebung von Gefährdern mit Grundgesetz vereinbar

Archivmeldung vom 27.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht hält die Abschiebung von sogenannten Gefährdern für verfassungsgemäß. Der entsprechende Paragraf des Aufenthaltsgesetzes sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstag.

Konkret wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines algerischen Staatsangehörigen gegen eine vom Bremer Innensenator gegen ihn erlassene Abschiebeanordnung ab. Die Abschiebung des Algeriers war mit der Begründung angeordnet worden, dass von diesem die Gefahr eines terroristischen Anschlags ausgehe. Die Anordnung war mit einem unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden.

Laut Gesetz dürfen die Innenministerien Ausländer "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" in einem beschleunigten Verfahren abschieben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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