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EU-Kommission will digitalen Impfnachweis ab Juni

Archivmeldung vom 17.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ein digitaler Impfass läßt sich hervorragend mit einem RFID-Chip unter die Haut spritzen für eine lückenlose Kontrolle und Überwachung (Symbolbild)
Ein digitaler Impfass läßt sich hervorragend mit einem RFID-Chip unter die Haut spritzen für eine lückenlose Kontrolle und Überwachung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die EU-Kommission drückt bei der Einführung eines digitalen Impfpasses aufs Tempo. "Der Nachweis soll bis zum Beginn des Sommers einsetzbar sein, und der Sommer beginnt am 1. Juni", sagte der für das Thema verantwortliche Vizepräsident Margaritis Schinas der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Am Mittwoch wollen Schinas und Justizkommissar Didier Reynders einen Gesetzesentwurf für den "Digitalen Grünen Nachweis" präsentieren. Der Entwurf, über den die FAZ berichtet, setzt den Rahmen für die nationalen Anwendungen, die mehrere Mitgliedstaaten derzeit entwickeln. Dokumentiert werden sollen demnach nicht nur Impfungen, sondern auch Testungen mit zugelassenen PCR- und Schnelltests und die "Heilung" einer Infektion mit dem Coronavirus.

"Wir holen uns unsere europäische Lebensweise zurück", sagte Schinas, "aber auf sichere Weise." Er begründete den Vorstoß und die Eile so: "Wenn wir das nicht gemeinsam einführen mit einem gesetzlich bindenden Instrument und interoperabel, wird die Privatwirtschaft Lösungen entwickeln und sie uns überstülpen." Außerdem würden die Staaten sonst bilaterale Lösungen anstreben, die die Union zersplitterten. In der Kommission war strittig, wie man mit Impfstoffen umgehen soll, die noch nicht von der EU-Arzneimittelbehörde zugelassen wurden. Das betrifft etwa Ungarn, wo sowohl der russische Wirkstoff Sputnik V als auch das chinesische Produkt von Sinopharm verimpft werden. In der Schlussfassung des Gesetzentwurfs wurde dafür diese Lösung gefunden: Die Mitgliedstaaten "können" solche Geimpften gleich behandeln - müssen das aber nicht. "Es ist sinnvoll, von der EMA zugelassene Impfstoffe bei der Öffnung Europas zu privilegieren, weil sie unsere Qualitätsansprüche erfüllen und unserer gemeinsamen Impfstrategie entsprechen", sagte Schinas der FAZ.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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