Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Enttäuschende Einigung zum europäischen Barrierefreiheitsgesetz

Enttäuschende Einigung zum europäischen Barrierefreiheitsgesetz

Archivmeldung vom 13.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

"Wir begrüßen, dass die EU endlich eine Einigung zum europäischen Barrierefreiheitsgesetz gefunden hat. Doch leider bleibt der Text hinter dem zurück, was möglich und notwendig gewesen wäre", erklärt DBR-Sprecher und SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich des am 8. November erzielten Kompromisses für den European Accessibility Act (EAA).

Nach über 10 Jahren Kampagnenarbeit der europäischen Behindertenbewegung soll das Barrierefreiheitsgesetz nun bis zum Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember verabschiedet werden. Der EAA formuliert konkrete Barrierefreiheitsanforderungen für Güter und Dienstleistungen, die gerade die Privatwirtschaft in die Pflicht nehmen. Die Liste der Produkte, die barrierefrei werden müssen, ist lang: Computer, Fernseher, Bankautomaten, Lesegeräte für e-Books und alle mobilen Bezahlsysteme. Auch die öffentliche Beschaffung dieser Produkte muss auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. Außerdem müssen Notrufdienste barrierefrei gestaltet werden.

"Die EU denkt Barrierefreiheit nur im digitalen Raum. Aber die 80 Millionen Europäerinnen und Europäer mit Behinderungen erleben unmittelbar Barrieren, auch wenn sie das Haus verlassen", beklagt Adolf Bauer. Der EAA enthält keine Anforderungen an die bauliche Umwelt. Sogar im öffentlichen Nahverkehr wird Barrierefreiheit nur für Online-Informationen gefordert. Hier konnte sich das Europäische Parlament gegenüber den Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen. "Damit scheitert die EU an ihrem Ziel, umfassende Barrierefreiheit nach Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen."

Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 2,5 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2018 hat der Sozialverband SoVD den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzender des Sprecherrates ist SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Quelle: Deutscher Behindertenrat (DBR) (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte aufzug in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige