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Österreich verschärft Vorgehen an Grenze zu Deutschland

Archivmeldung vom 05.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eine „Schengen-Grenze“ zwischen zwei EU-Staaten, hier beim Übergang von Erl in Tirol (Österreich) nach Nußdorf am Inn in Bayern (Deutschland): Es gibt keine Grenzkontrollen an der Staatsgrenze, nur ein blaues Schild mit einem Sternenkranz um den Namen des EU-Staates
Eine „Schengen-Grenze“ zwischen zwei EU-Staaten, hier beim Übergang von Erl in Tirol (Österreich) nach Nußdorf am Inn in Bayern (Deutschland): Es gibt keine Grenzkontrollen an der Staatsgrenze, nur ein blaues Schild mit einem Sternenkranz um den Namen des EU-Staates

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Österreich hat damit angefangen, weniger von Deutschland zurückgewiesene Migranten wieder einreisen zu lassen. Zurückweisungen von Migranten aus Deutschland würden seit Mitte Februar nicht mehr akzeptiert, wenn diese Personen in der Bundesrepublik kurzfristig in Haft gesessen hätten, teilte das österreichische Innenministerium in Wien der "Welt" auf Anfrage mit.

Die Bundespolizei bestätigte das. Nach Angaben der Bundespolizei kam es mit Blick auf die neue Verfahrensweise bislang aber erst in einem Fall nicht zur bislang eingespielten Zurückweisung in das Nachbarland. Gegen den Mann habe ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bestanden. Ein Amtsgericht habe ihn verurteilt, anschließend sei er für ein paar Wochen in Haft gekommen, so die Bundespolizei weiter. Danach wollten die Deutschen die Wiedereinreisesperre vollziehen - doch die Österreicher hätten sich geweigert, den Mann ins Land zu nehmen. Die aktuellen Zurückweisungen an der Grenze fußen auf einem bilateralen Abkommen von 1957.

Für die deutsche Seite war dabei immer unerheblich, ob eine Einreiseverweigerung unmittelbar vollzogen wird, oder beispielsweise erst nach einer ausführlichen Vernehmung, einer Behandlung im Krankenhaus oder eben einem Haftaufenthalt. Diese Konstellation wird auch als "Fiktion der Nichteinreise" bezeichnet: Eine Person gilt demnach als noch nicht eingereist, obwohl sie die Grenze übertreten hat. Auf Anfrage erklärte das österreichische Innenministerium, man teile die Auslegung der Bundespolizei mit Blick auf die "Fiktion der Nichteinreise" nicht. Man habe das eigene Vorgehen Mitte Februar verändert. "Ein Konflikt mit bilateralen Abkommen besteht nicht", sagte ein Sprecher aus Wien der "Welt". Die Vorgehensweise sei "europarechtlich gedeckt", so der Sprecher weiter. Wie die deutsche Seite jetzt reagiert, sei unklar. Die Bundespolizei habe dazu nicht geantwortet, berichtet die Zeitung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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