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Uhl: Fachkräftemangel ist keine Folge des Aufenthaltsrechts

Archivmeldung vom 24.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der Debatte über erleichterte Zuwanderung aufgrund von Fachkräftemangel erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB: Die deutsche Wirtschaft kann bereits jetzt in ausreichendem Maße auf Fachkräfte aus dem Ausland und den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten zurückzugreifen, wenn der heimische Arbeitsmarkt den Bedarf nicht abdecken kann.

So wurden im Jahr 2006 insgesamt ca. 68.000 Aufenthaltstitel an Ausländern aus Drittstaaten zum Zwecke der Beschäftigung nach § 18 Aufenthaltsgesetz erteilt. Dies betraf in über 14.000 Fällen IT-Fachkräfte, sonstige qualifizierte Fachkräfte, Hochschulabsolventen, leitende Angestellte sowie den internationalen Personalaustausch von Fachkräften. Darüber hinaus erhielten 456 Hochqualifizierte sofort ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Hinzu kommt, dass fast 13.000 Fachkräften aus den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten im Jahr 2006 und ca. 7.000 im ersten Halbjahr 2007 eine dauerhafte Arbeitsberechtigung erteilt worden ist Sollte aufgrund anhaltender positiver Wirtschaftslage in einzelnen Branchen ein Fachkräftemangel nachgewiesen werden, könnte die Bundesagentur für die betroffenen Berufsgruppen oder Wirtschaftszweige zusätzlich auf die individuelle Vorrangprüfung verzichten und das Verfahren für die Fachkräfte erheblich beschleunigen. Dieses Instrument bietet das geltende Aufenthaltsrecht nämlich bereits jetzt schon.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU

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